Berichte

GiG-Kolloquium in Bangkok vom 11. bis 14. August 2011

Zur kulturellen Bestimmung des Raumes in Text und Film

Ernest W.B. Hess-Lüttich / Pornsan Watanangura

Seit einiger Zeit wird in den Kultur- und Textwissenschaften, zunächst des angelsächsischen und frankofonen Sprachraums, zunehmend aber auch in germanistischem Zusammenhang, die Kategorie des Raumes und dessen Rolle in der Verständigung, der interkulturellen zumal, so lebhaft thematisiert, dass man sich angewöhnt hat, von einem Spatial turn zu sprechen. Die Debatte entsprang in den literarästhetisch motivierten Cultural Studies bekanntlich zunächst dem Versuch, die ›Postmoderne‹ von der ›Moderne‹ abzuheben: diese sei dadurch gekennzeichnet, dass sie in Ordnungskategorien der Zeit denke, jene aber in solchen des Raumes.

In der neueren Literaturwissenschaft ist im Gefolge dieser Debatte die Wahrnehmung von Räumen (Orten, Landschaften usw.) in den Vordergrund gerückt (auch die Beiträge zum jüngsten GiG-Band über Metropolen), wobei sich der Begriff ›Raum‹ nicht unbedingt auf reale Räume unserer dreidimensionalen Lebenswelt beziehen muss. Er kann auch als Metapher für Denkfiguren, Schreibweisen, Sprachkontakte oder mediale Räume gebraucht werden.

Aber auch in mehreren Sparten der Sprachwissenschaft, sei sie systemlinguistisch, psycho- oder soziolinguistisch orientiert, und besonders auch in semiotisch basierten Ansätzen, ist die Untersuchung räumlicher Relationen und deren Niederschlag im sprachlichen Gebrauch (und in Zeigehandlungen) seit langem ein etabliertes Forschungsfeld, das es nun für die Untersuchung interkultureller Kommunikation stärker als bisher fruchtbar zu machen gilt.

Als Fremdkulturforschung hat die interkulturelle Germanistik neben der Zeit auch den Raum seit je zu den wichtigen Faktoren für das Verständnis eigener und fremder Kulturen gezählt. Es ist daher nur folgerichtig, dem Thema endlich ein eigenes Kolloquium zu widmen. Es soll vor allem drei Problemfelder und Aufgabenbereiche aus interkultureller Perspektive in den Blick nehmen und ihnen jeweils eine Sektion widmen:

(i) Kulturräume: Literarische Modellierungen des Raumes

Sektion (i) widmet sich aus interkulturellem Interesse in der Literatur dargestellten Kulturräumen. Sie kann den Raum z.B. als Gegenstand eines literaturtheoretischen Interesses exponieren und der Frage nach dem Verhältnis von Bedeutungsoppositionen und Raumordnungen in literarischen Texten nachgehen – und zwar sowohl für abstrakte Sachverhalte in räumlichen Kategorien als auch umgekehrt für reale Räume mit abstrakten Bedeutungen. Auch kann der Raum nicht nur der Ort eines zeitlichen Geschehens sein, sondern selbst zum ›Akteur‹ werden (wie etwa im Werk von Bernard Brandel: La Méditeranien et le monde mediteranéen à l’ époque de Philippe II. [1949], in dem die Geschichte der Epoche zur Geschichte eines interkulturellen Raumes wird und sich das Meer distinkter Einzelkulturen zu einem vielstimmigen und dynamischen Geflecht verbindet, wobei der Raum als metaphorische Denkfigur fungiert).

(ii) Sprachräume: Sprachliche Mittel zum Ausdruck räumlicher Relationen

Sprachen repräsentieren, wie seit Humboldt geläufig, stets auch verschiedene Weltsichten, unterschiedliche Kulturverständnisse: verschiedene Ausdrucksweisen spiegeln Denkweisen, mit denen Bedeutungen auf Kultur- und Verständigungsräume projiziert werden. Sektion (ii) will solche Zusammenhänge zwischen (fremder) Sprache (bzw. Sprachvermittlung und -aneignung) und Interkulturalität aus linguistischem Interesses thematisieren. Neue Ansätze zur Erforschung des Zusammenhangs von Sprachsystem, Sprachgebrauch und sprachlich Handelnden in der ›räumlich‹ verorteten Verständigung könnten hier ihren Beitrag zu einer interkulturell interessierten kontrastiven Sprachanalyse leisten.

(iii) Bildräume: Die Visualisierung des Raumes in Kunst, Film und Neuen Medien

Interkulturelle Räume gewinnen im Zeichen globaler Vernetzung immer mehr an Gewicht, nicht nur in sprachlich-literarischen Texten, sondern auch in der bildenden Kunst, im Film und in den sog. Neuen Medien, in denen die Raum-Metapher eine zentrale Rolle einnimmt und erhebliche Auswirkungen gezeitigt hat auf den Sprachgebrauch im Alltag und die Ausbildung neuer Formen ästhetischen (Selbst-)Ausdrucks (z.B in der sog. Netzliteratur etc). Elemente einer literarischen Konstruktion können in der (Literatur-)Verfilmung hervorgebracht, hervorgehoben oder verändert werden. In der Praxis der Sprachvermittlung und des Spracherwerbs können Medien wie Bild, Film oder Hypertext mit Gewinn eingesetzt werden und den Rhythmus des Unterrichts bestimmen. Die Sektion (iii) bietet die Gelegenheit zur kritischen Reflexion der Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Bild und Film als visuellen Räumen.

Bericht des Vorstands

Mitgliederversammlung der GiG in Göttingen

Ernest W.B. Hess-Lüttich

Vor fast genau vier Jahren, am 27. September 2006, wurde auf der letzten Mitgliederversammlung der GIG in Wien das neue Leitungsteam der Gesellschaft in ihre Gremien gewählt. Mit dem international zusammengesetzten Team ist die GiG heute wieder global präsent und aktiv.

Der Start im Winter 2006/07 war nicht ganz einfach. Wir haben uns in Bern mit unseren leider nur sehr bescheidensten Mitteln (die Universität hatte ihr Versprechen von Zusatzmitteln für eine kleine Geschäftsstelle gebrochen) zunächst darauf konzentriert, wieder eine funktionierende Mitgliederdatei aufzubauen, eine neue Homepage zu installieren, ein neues Logo und neue Formulare oder Merkblätter in einheitlichem Design zu entwerfen, neue Konten einzurichten und Übertragungen zu organisieren, Beiträge einzutreiben, neue Mitglieder zu werben und alte wieder einzufangen, die vereinsrechtlichen Prozeduren der Eintragung beim Registergericht voranzubringen, einen funktionierenden e-mail-Verteiler einzurichten, die Überführung der wichtigsten Unterlagen aus Salzburg nach Bern anzumahnen, die Sichtung und Aufarbeitung von manch Liegengebliebenem in Angriff zu nehmen, die erste Tagung vorzubereiten, Zuschüsse dafür einzuwerben, einen am Markt präsenten Verlag zu finden, erschwingliche Konditionen für unsere Publikationen auszuhandeln, einheitliche Manuskriptanweisungen dafür zu erarbeiten …

Nicht alles klappte auf Anhieb, vieles nahm deutlich mehr Zeit in Anspruch als geplant und gehofft. Die halbjährlich versandten Rundbriefe geben auch von manchen Rückschlägen Zeugnis. Aber davon haben wir uns nicht entmutigen lassen und haben beharrlich an unseren Zielen festgehalten. Heute kann ich im Rückblick auf die vergangenen vier Jahre sagen: einige dieser Ziele haben wir erreichen können, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Da alle Rundbriefe mit den laufenden Nachrichten aus der GiG auf deren Homepage stehen und dort jederzeit abgerufen werden können, beschränke ich mich hier aus Zeit- und Raumgründen auf einige dürre Fakten und resümierende Daten.

Neben den erwähnten umfangreichen und zeitraubenden Arbeiten am ›Wiederaufbau‹ der Gesellschaft mussten die ›Altlasten‹ abgetragen und die liegengebliebenen Editionsarbeiten zur Dokumentation früherer Tagungen zu einem vorzeigbaren Ende gebracht werden. Dies ist unter erheblichen Anstrengungen gelungen: es konnte ein zusätzlicher einmaliger Druckkostenzuschuss des DAAD eingeworben werden, und die Hilfsassistenten des Berner Lehrstuhls Hess-Lüttich wurden statt für dessen Forschungsprojekte für die GiG eingesetzt. So erschienen in Abstimmung und in Kooperation mit dem bisherigen Vorstand in rascher Folge die folgenden Bände:

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Ulrich Müller, Siegrid Schmidt & Klaus Zelewitz (Hg.): Translation und Transgression: Interkulturelle Aspekte der Übersetzung(swissenschaft) [Symposion Vilnius 2001]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang 2008 [= Cross Cultural Communication 13/Publikationen der GiG 8]

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Ulrich Müller, Siegrid Schmidt & Klaus Zelewitz (Hg.): Differenzen? Interkulturelle Probleme und Möglichkeiten in Sprache, Literatur und Kultur [V. Intern. Kongress der GiG Salzburg 2002]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang 2008 [= Cross Cultural Communication 14/Publikationen der GiG 9]

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Arupon Natarajan (Hg.): Der Gott der Anderen: Interkulturelle Transformationen religiöser Traditionen [Symposion Jaipur 2005]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang 2009 [= Cross Cultural Communication 15/Publikationen der GiG 10]

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Ulrich Müller, Siegrid Schmidt & Klaus Zelewitz (Hg.): Kommunikation und Konflikt: Kulturkonzepte der interkulturellen Germanistik [VI. Intern. Kongress der GiG Wien 2006]: Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang 2009 [= Cross Cultural Communication 16/Publikationen der GiG 11]

Außerdem wurde wie annonciert das programmatisch veränderte Tagungskonzept umgesetzt: Die GiG konnte mit bescheidenen Mitteln jedes Jahr kleinere thematisch kohärente Symposien durchführen statt einmal in vier oder fünf Jahren große Kongresse mit unbestimmter Thematik zu veranstalten und damit in Konkurrenz zur IVG zu treten. Auf diese Weise konnte sich die GiG komplementär zur IVG etablieren und zu dieser wieder eine gute Zusammenarbeit entwickeln.

So tagte die GiG 2007 in Tampere und in Jyväskylä (Finnland), 2008 in Tel Aviv (Israel), 2009 in Istanbul (Türkei), 2010 in Göttingen (Deutschland) und in Kairo (Ägypten). Mit dem neuen Tagungskonzept geht ein neues Publikationskonzept einher. Statt möglichst vollständiger Dokumentation der Tagungen schlankere Themenbände, für die ein jeweils für jeden Band zusammengesetztes Gremium (Peer reviewers) aus den Reihen des Beirates die besten Beiträge nach den international geltenden wissenschaftlichen Kriterien auswählt: Es ist das Ziel, dass am Ende nur noch formal korrekte, thematisch einschlägige, inhaltlich innovative, stilistisch prägnante Aufsätze das Bild der GiG nach außen prägen. Dies ist auch im wohlverstandenen Interesse der Autoren, die sich nach den für alle geltenden Maßstäben messen lassen wollen und damit ihre evaluative Reputation erhöhen können. Diesem hohen editorischen Anspruch werden die neuen (schon erschienenen, im Druck oder in Vorbereitung befindlichen) Themenbände vielleicht noch nicht an allen Stellen gerecht, aber sie zeichnen erkennbar den intendierten Weg vor:

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Peter Colliander & Ewald Reuter (Hg.): Wie kann man vom ›Deutschen‹ leben? Zur Praxisrelevanz der interkulturellen Germanistik [Symposion Tampere u. Jyväsklylä 2007]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang 2009 [= Cross Cultural Communication 17/Publikationen der GiG 12]

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Joachim Warmbold (Hg.): Empathie und Distanz: Zur Bedeutung der Übersetzung aktueller Literatur im interkulturellen Dialog [Symposion Tel Aviv 2008]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang 2009 [= Cross Cultural Communication 17/Publikationen der GiG 13]

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Anita Czeglédy & Ulrich Langanke (Hg.): Begegnungsraum Ostmitteleuropa [Symposion Budapest 2009]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang 2010 [= Cross Cultural Communication 18/Publikationen der GiG 14]

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Nilüfer Kuruyazıcı, Seyda Ozil & Mahmut Karakuş (Hg.): Metropolen. Interkulturelle Perspektiven auf den urbanen Raum als Sujet in Literatur und Film [Symposion Istanbul 2009]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang (in Vorb.) [= Cross Cultural Communication 20/Publikationen der GiG 15]

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Corinna Albrecht, Andrea Bogner & Hiltraud Casper-Hehne (Hg.): Re-Visionen. Kulturwissenschaftliche Herausforderungen interkultureller Germanistik [Symposion Göttingen 2010]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang (in Vorb.) [= Cross Cultural Communication 21/Publikationen der GiG 16]

– Hess-Lüttich, Ernest W.B. m. Aleya Khattab & Siegfried Steinmann (Hg.): Zwischen Ritual und Tabu. Interaktionsschemata interkultureller Kommunikation und deren Problematisierung in Sprache und Literatur [Symposion Kairo 2010]. Frankfurt a.M. u.a.: Peter Lang (in Vorb.) [= Cross Cultural Communication 22/Publikationen der GiG 17]

Darüber hinaus trieb der Vorstand die ebenfalls annoncierten Vorhaben zur Bereinigung der Mitgliederdatei, zur Reform der Administration, zur Konsolidierung der Finanzen, zur Anpassung und Vereinfachung der Beitragsstruktur sowie zur Revision der Satzung weiter voran. Die für die Mitglieder, aber auch für die Hilfskräfte, nicht immer leichten Aufgaben erforderten Geduld und Beharrlichkeit. Die ersten Erfolge zeichnen sich indes ab. Die dramatische Differenz zwischen fiktivem und faktischem Mitgliederstand konnte aufgehoben, der Schwund durch zahlreiche Neueintritte ausgeglichen, die Beitragsmoral erhöht und damit die Finanzlage verbessert, die Satzung von unnötigem Ballast befreit werden. Einige wenige Zahlen mögen dies belegen:

– Konfirmierte Zahl der registrierten Mitglieder 2010: 285 (2007: unbekannt).

– Belegte Zahl der zahlenden Mitglieder 2010: 215 (2007: 63) [Steigerung: 341 %].

– Eingeworbene Drittmittel zu Druckkosten: DAAD-Zuschüsse für vier Bände [alt] à 3.000,00 € = 12.000,00 €, DAAD-Zuschüsse für vier Bände [neu] à 4.000,00 € = 16.000,00 € – zusammen 28.000,00 €.

– Gesamtseitenzahl dieser acht Bände: über 4.200 Seiten (sodass bei Erscheinen der beiden in Arbeit befindlichen Bände die Grenze von 5.000 Seiten überschritten sein wird).

– Summe der Ladenpreise dieser acht Bände 2007–2010: ca. 600,00 CHF/ 500,00 € (bei einem Mitgliedsbeitrag im selben Zeitraum zwischen 48,00 bis max. 148,00 €).

– Eingeworbene Drittmittel zu Tagungskosten (überwiegend für Reise- und Hotelkosten der Mitglieder): DAAD-Zuschüsse für Tampere 2007: 20.000,00 €; DAAD-Zuschüsse für Tel Aviv 2008: 36.570,00 €; BMBF-Zuschüsse für Tel Aviv 2008: 16.600,00 €; DAAD-Zuschüsse für Istanbul 2009: 11.430,00 €; Zuschüsse (Univ.) für Budapest 2009: 2.000,00 €; DAAD-Zuschüsse für Göttingen 2010: 18.000,00 €; weitere Zuschüsse für Göttingen: ca. 15.000,00 € – zusammen ca. 120.000,00 € [Zahlen unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Geldgeber].

– Zuschüsse der Universität Luxemburg und des DAAD für die ZiG (Druck u. Versand): ca. 5.000 € [unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Geldgeber].

– Mittel des Lehrstuhls Hess-Lüttich (Gehalt Geschäftsführungsassistent Dr. A. Teutsch): 22.000,00 CHF (Kanton Bern); Gehälter Hilfsassistenten GiG-Redaktion: 98.000,00 CHF – zusammen ca. 120.000,00 CHF (Kanton Bern).

Die Leistungsbilanz wird gekrönt durch die Lancierung einer neuen Zeitschrift für interkulturelle Germanistik (ZiG) im renommierten Bielefelder Verlag transcript. Verlag für Kommunikation, Kultur und soziale Praxis. Sie figuriert als Organ der GiG und stieß gleich nach dem Erscheinen des ersten Heftes auf ein z.T. kritisches, z.T. positives, aber stets interessiertes Echo in der Fachwelt und in den Feuilletons. Sie rundet das neue Publikationskonzept der GiG insofern ab, als hier den Mitgliedern (aber nicht nur ihnen) ein neues Forum zur Veröffentlichung fachlich evaluierter Beiträge zu literatur- und sprachwissenschaftlichen, kultur- und medienwissenschaftlichen Themen aus dem weiten Spektrum der interkulturellen Germanistik zur Verfügung steht. Eine der Rubriken ist auch den Nachrichten aus der GiG reserviert (und enthält u.a. den Newsletter, der damit nicht mehr nur elektronisch versandt und auf der Homepage der GiG gespeichert wird).

Die Herausgeber – Dieter Heimböckel, Ernest W.B. Hess-Lüttich, Georg Mein und Heinz Sieburg – luden den Wissenschaftlichen Beirat der ZiG im Juni 2010 zu einer Konferenz nach Luxemburg ein und sammelten eine ganze Reihe von nützlichen Anregungen zur weiteren Verbesserung des Konzepts, die Zug um Zug umgesetzt werden sollen. Schon das zum Jahresende auszuliefernde zweite Heft – ZiG 1.2 (2010) – wird davon Zeugnis ablegen.

Soweit der Bericht des Vorstands über den Berichtszeitraum 2007–2010. Weitere relevante Nachrichten (u.a. zum Finanzbericht, zur neuen Struktur der Mitgliedsbeiträge, zur vorsorglichen Planung weiterer Tagungen etc.) sind dem Protokoll der Mitgliederversammlung am 25. September 2010 in der Sternwarte zu Göttingen und dem Rundschreiben am Jahresende zu entnehmen.

Protokoll der Mitgliederversammlung

1. Begrüßung und Genehmigung der Einladung

Die Einladung wird genehmigt.

2. Bestellung des Schriftführung

Gesine L. Schiewer übernimmt das Protokoll.

3. Genehmigung des Protokolls der MV vom 27. September 2006

Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung (am 27. September 2006 in Wien) wird unverändert ohne Gegenstimme genehmigt.

4. Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Ergänzung und Veränderung einstimmig genehmigt.

5. Mitteilungen

Der Präsident verweist im übrigen auf die Homepage der GiG und den regelmäßigen Newsletter (abrufbar unter www.germanistik.unibe.ch/gig).

6. Bericht des Vorstands

Der Präsident der GiG erstattet im Namen des Vorstands der Mitgliederversammlung Bericht über den Zeitraum seiner Amtszeit 2007–2010.

7. Finanzbericht der Geschäftsführung

Die Geschäftsführerin Gesine L. Schiewer erstattet der Mitgliederversammlung den von Bernadette Stolz erstellten Finanzbericht.

8. Bericht der Kassenprüfer

Die Kassenprüfer Michaela Holdenried und Joachim Warmbold erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und bestätigen die ordnungs- u. satzungsgemäße Kassenführung.

9. Aussprache

Der Bericht des Vorstands und der Finanzbericht der Geschäftsführung werden diskutiert und genehmigt. Für seine Amtsführung wird der bisherige Vorstand im Namen der Mitgliederversammlung von Werner Roggausch belobigt.

10. Entlastung des bisherigen Vorstands

Ulrich Merkel stellt Antrag auf Entlastung des bisherigen Vorstands. Dem Antrag wird ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung einstimmig stattgegeben.

11. Satzung

Die der Mitgliederversammlung satzungsgemäß zugestellte Neufassung der Satzung, die insbesondere dem Auftrag der letzten Mitgliederversammlung (Protokoll v. 27.09.2006, T 3, Abs. 4) Rechnung trägt, wird ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung einstimmig genehmigt. Gem. § 8, Abs. 6 soll zwischen den ordentlichen Mitgliederversammlungen eine außerordentliche einberufen werden.

12. Mitgliedsbeiträge

Die der Mitgliederversammlung vorgelegte Neufassung der Beitragsstruktur wird mit einer Enthaltung einstimmig genehmigt.

13. Bestellung der Wahlleitung

Als Wahlleiter wird Joachim Warmbold bestellt.

14. Wahl der Kassenprüfer

Die Wahl der Kassenprüfer wird auf die außerordentliche Mitgliederversammlung vertagt.

15. Wahl des neuen Vorstands

Der neue Vorstand wird gemäß §§ 5 und 6 der (neuen) Satzung per Listenwahl gewählt. Der bisherige Präsident erklärt sich zur Kandidatur bereit und erläutert seinen Listenvorschlag mit der folgenden Struktur:

Gemäß diesem Vorschlag werden gewählt:

Vorstand (gem. § 5 der Satzung):

Präsident:

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Ernest W.B. Hess-Lüttich (Universität Bern)

Stellvertreter:

Prof. Dr. Mahmut Karakuş (Universität Istanbul)

Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Kelletat (Universität Mainz)

Prof. Dr. Heinz L. Kretzenbacher (University of Melbourne)

Prof. Dr. Carlotta v. Maltzan (University of Stellenbosch)

Prof. Dr. Hinrich Seeba (University of California at Berkeley)

Prof. Dr. Yoshito Takahashi (Universität Kyoto)

Ergebnis der geheimen Wahl: 42 abgegebene Stimmen, 38 Ja, eine Nein, drei Enthaltungen. Die anwesenden Mitglieder des Vorstands nehmen die Wahl an.

Internationaler Ausschuss (gem. § 6 der Satzung):

Herr Assem El Ammary (Kairo) mahnt eine künftig stärkere Vertretung arabischer Länder an. Nach Verweis des Präsidenten auf das diesbezügliche Kooptationsrecht des Vorstands werden die vorgeschlagenen Mitglieder des internationalen Ausschusses ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung einstimmig gewählt. Die anwesenden Mitglieder nehmen die Wahl an. Vertreter der Herausgebergremien der GiG-Publikationen (Zeitschrift, Bücher) sollen gem. § 6, Abs. 2 der Satzung konsultiert werden.

Wissenschaftlicher Beirat (gem. § 7 d. Satzung):

Vorgeschlagen werden die Germanisten: Klaus Altmayer (Deutschland), Peter Blickle (USA), Anil Bhatti (Indien), Neeti Badwe (Indien), Manfred Durzak (Deutschland), Mounir Fendri (Tunesien), Csaba Földes (Ungarn), Serge Glitho (Togo), Deniz Göktürk (USA), Ortrud Gutjahr (Deutschland), Michael Hofmann (Deutschland), Tony Kaes (USA), Aleya Khattab (Ägypten), Ihmku Kim (Korea), Nilüfer Kuruyazıcı (Türkei), Paul M. Lützeler (USA), Norbert Mecklenburg (Deutschland), Eva Neuland (Deutschland), Werner Roggausch (Deutschland), Shrishail Sasalatti (Indien), Herbert Uerlings (Deutschland), Manabu Watanabe (Japan).

Weitere Mitglieder können vom Vorstand kooptiert werden. Eine GiG-Mitgliedschaft ist nicht zwingend, aber erwünscht. Vertreter der Herausgebergremien der GiG-Publikationen (Zeitschrift, Bücher) sollen konsultiert werden.

16. Varia

Der Präsident dankt Frau Schiewer für ihre Protokollführung sowie allen Anwesenden für ihre konstruktive Mitwirkung und schließt pünktlich um 10:00 Uhr die Sitzung.

Göttingen, 25. September 2010

Satzung

Die vorliegende Satzung wurde am 25. September 2010 durch die Mitgliederversammlung in Göttingen beschlossen.

Sie tritt an die Stelle der zuletzt am 22. Juli 1994 revidierten Satzung vom 13. Juli 1984 (am 7. März 1985 eingetragen in das Vereinsregister Nr. 1587 am Amtsgericht/Registergericht Karlsruhe). Bezeichnungen von Funktionsträgern der Gesellschaft beziehen sich grundsätzlich auf Personen beiderlei Geschlechts.

§ 1

  1. Die Gesellschaft für interkulturelle Germanistik (GiG) e.V. ist ein unter diesem Namen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Karlsruhe eingetragener rechtsfähiger Verein mit Sitz in Karlsruhe.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt gemeinnützige, insbesondere wissenschaftliche und kulturelle Zwecke im Sinne des § 17 Abs. 3 Ziff. 2 des Steueranpassungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft zuwiderlaufen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Die Gesellschaft für interkulturelle Germanistik versteht sich als Vereinigung von Personen, die gemeinsam die in § 2 genannten Ziele befördern wollen.

§ 2

  1. Die Gesellschaft für interkulturelle Germanistik will im Rahmen des Faches kulturwissenschaftliche Arbeit im Spannungsfeld zwischen Muttersprachen- und Fremdsprachenphilologie, zwischen Sprache und Literatur, zwischen Forschung und Lehre, zwischen Theorie und Praxis fördern.
  2. Hauptaufgaben der Gesellschaft:
    • Bearbeitung interkultureller Fragestellungen in Erforschung und Vermittlung deutscher Sprache und Literatur, Kultur und Medien im Rahmen der fremd- und muttersprachigen Germanistik;
    • Förderung interkultureller Praxis in Schule, Hochschule und auswärtiger Kulturarbeit;
    • Förderung wissenschaftlicher Kontakte zwischen Germanisten in deutschsprachigen und nicht-deutschsprachigen Ländern;
    • Förderung wissenschaftlicher Kommunikation in der Germanistik deutschsprachiger Länder unter Wahrung und Entfaltung des jeweiligen kulturellen Selbstverständnisses;
    • Förderung wissenschaftlicher Kooperation der Mitglieder der Gesellschaft.
  3. Erfüllt wird diese Zwecksetzung insbesondere
    • durch Tagungen, Symposien oder Kolloquien an wechselnden Orten;
    • durch facheinschlägige Publikationen.

§ 3

  1. Mitglied der Gesellschaft für interkulturelle Germanistik kann werden, wer ihre Zwecke unterstützt und zur Erfüllung ihrer Aufgaben qualifiziert ist.
  2. Fördernde Mitgliedschaft juristischer Personen ist möglich.
  3. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
  4. Austritt aus der Gesellschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft kann vom Vorstand aufgehoben werden, wenn der Mitgliedsbeitrag zwei Jahre lang nicht entrichtet wurde. Die Aufhebung muss dem Mitglied schriftlich mitgeteilt werden.
  5. Für herausragende Verdienste um die Gesellschaft oder die von ihr vertretenen Ziele kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands Ehrenmitglieder ernennen. Diese genießen alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds.
  6. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Dieser kann bei gröblicher Verletzung der Zwecke der Gesellschaft auf begründeten Antrag an den Vorstand durch diesen verfügt werden.

§ 4

Die Organe der Gesellschaft sind:

  1. Der Vorstand
  2. Der Internationale Ausschuss
  3. Der Wissenschaftliche Beirat
  4. Die Mitgliederversammlung.

§ 5

  1. Der Vorstand der Gesellschaft im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und (vier bis sechs) weiteren Mitgliedern. Er vertritt die Gesellschaft nach innen und außen. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
  2. Ordnungsgemäß einberufene Vorstandssitzungen sind beschlussfähig. Jedes teilnehmende Mitglied hat eine Stimme. Einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Je ein Mitglied des Internationalen Ausschusses (§ 6) und des Wissenschaftlichen Beirats (§ 7) können als (von ihnen selbst bestimmte) Sprecher dieser Gremien mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt. Seine Amtszeit dauert vier Jahre. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.
  4. Der Vorstand dient den Zielen der Gesellschaft und verfolgt deren Zwecke; er führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und koordiniert die Arbeit ihrer Organe; er entscheidet über Mitgliedschaften, Tagungen und Publikationen; er führt die Mitgliederlisten und verwaltet die Konten.
  5. Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung berichts- und rechenschaftspflichtig; Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 6

  1. Der Internationale Ausschuss besteht aus (mindestens fünf, höchstens 15) Mitgliedern, die die fachliche und regionale Pluralität der GiG repräsentieren und den Vorstand in der Erfüllung seiner Pflichten unterstützen. Germanisten verschiedener (sprach-, literatur-, medienwissenschaftlicher) Fachorientierung aus allen fünf Kontinenten sollen in ihm vertreten sein und als Multiplikatoren in ihre jeweiligen Fachverbände aktiv hineinwirken.
  2. Der Internationale Ausschuss soll sich insbesondere aktiv an der Planung und Durchführung der Tagungen, Symposien, Kolloquien der GiG beteiligen. Vertreter der Herausgebergremien der GiG-Publikationen (Tagungsbände, Zeitschrift) sollen konsultiert werden.
  3. Die Amtszeit des internationalen Ausschusses dauert vier Jahre. Einmalige Wiederwahl ist zulässig.

§ 7

  1. Der Wissenschaftliche Beirat besteht (auf Vorschlag des Vorstands) aus international renommierten und facheinschlägig reputierten Repräsentanten des Faches. Ihm obliegt insbesondere die fachliche Beratung des Vorstands und der Herausgebergremien der GiG-Publikationen.
  2. Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates wirken aktiv mit bei den Peer-review-Verfahren zur Evaluation der zur Publikation in den GiG-Büchern eingereichten Beiträge.
  3. Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates wirken aktiv mit bei der Intensivierung der Kontakte der GiG zu anderen germanistischen Gesellschaften und Fachverbänden.
  4. Angehörige anderer Disziplinen sowie kultureller Mittlerorganisationen und des öffentlichen Lebens können (auf begründeten Antrag an den Vorstand durch diesen) in den Wissenschaftlichen Beirat kooptiert werden, wenn sie sich durch die Unterstützung der Gesellschaft bei der Verfolgung ihrer Ziele in besonderer Weise profilieren.

§ 8

  1. Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium der Gesellschaft. Sie tagt mindestens einmal in einer Amtsperiode des Präsidenten. Ort, Zeit und Tagesordnung werden vom Vorstand bestimmt.
  2. Der Präsident beruft die ordentliche Mitgliederversammlung ein. Die Einladung mit Tagesordnung ergeht schriftlich spätestens vier Wochen vor dem Versammlungstag.
  3. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten (im Falle seiner Verhinderung einem von ihm beauftragten Stellvertreter aus dem Kreis der GiG-Organe) geleitet.
  4. Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen, entscheidet über die Entlastung des amtierenden Vorstands, wählt den neuen Vorstand, setzt die Beitragshöhe fest, formuliert Empfehlungen hinsichtlich Ort und Thema von GiG-Tagungen.
  5. Zwei von der Mitgliederversammlung bestimmte Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören, prüfen den Finanzbericht des Vorstands und erteilen der Versammlung Bericht.
  6. Auf begründeten Antrag an den Vorstand kann dieser außerordentliche Mitgliederversammlungen im Rahmen einer der GiG-Veranstaltungen in der Zeit zwischen den ordentlichen Mitgliederversammlungen einberufen. Für diese gelten dieselben Bestimmungen wie für die ordentlichen Mitgliederversammlungen.

§ 9

  1. Ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlungen sind beschlussfähig. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Schriftliche Stimmabgaben sind ausschließlich zu Anträgen auf Satzungsänderungen zulässig und müssen dem Vorstand acht Wochen vor der Versammlung vorliegen.
  2. Anträge auf Satzungsänderung sind vom Vorstand mit der Einladung zur Mitgliederversammlung im Wortlaut bekanntzugeben. Satzungsänderungen sind mit der Mehrheit von zwei Dritteln der mündlich oder schriftlich abstimmenden Mitglieder möglich. Sie dürfen den Gemeinnützigkeitsstatus der Gesellschaft nicht verändern.
  3. Die Protokolle sind von einem vom Vorstand zu bestimmenden Mitglied der jeweiligen Versammlung zu führen und von ihm sowie vom Präsidenten zu unterzeichnen.

§ 10

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung bestimmt. Er ist zu Beginn einer Amtsperiode des Präsidenten für vier Jahre oder jährlich zu Beginn des Kalenderjahres (= Geschäftsjahres) oder als Einmalzahlung auf Lebenszeit (lifetime membership) zu entrichten.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird gestaffelt in Beiträge für natürliche Personen (individuelle Mitglieder) und juristische Personen (fördernde Mitglieder). Er berechtigt u.a. (§ 8) zum Bezug der GiG-Publikationen (Bücher, Zeitschrift).
  3. 3. Der Vorstand kann auf begründeten Antrag den Mitgliedsbeitrag ermäßigen.

§ 11

  1. Alle Funktionsträger der Gesellschaft sind ehrenamtlich tätig. Sie können (auf Antrag nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mitteln der Gesellschaft) eine Vergütung ihrer im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Funktion in der Gesellschaft nachgewiesenen baren Auslagen erhalten.
  2. Die Auflösung der Gesellschaft kann mit der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen einer konstituierenden Mitgliederversammlung beschlossen werden. In diesem Falle fällt das Vermögen der Gesellschaft nach Abzug aller Verbindlichkeiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Ziele der Gesellschaft zu verwenden hat. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.