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Wissenschaftstracking und Lock-in-Effekt: 4. Lock-In II Institution – Tracking

Wissenschaftstracking und Lock-in-Effekt
4. Lock-In II Institution – Tracking
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Notes

table of contents
  1. Umschlagsbild
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Logos
  5. Danksagung
  6. Inhalt
  7. Abbildungen
  8. Tabellen
  9. Einleitung
  10. 1. Digitale Souveränität
  11. 2. Lock-In I Zeitschriftenkrise
  12. 3. Lock-In II Institution – Elsevier und RELX
  13. 4. Lock-In II Institution – Tracking
  14. Schluss
  15. Literatur
  16. Anhänge

4. Lock-In II Institution – Tracking

4.1 Definition und Einbettung des Trackings in die Werbe- und Analytikindustrie

Dieser Teil beinhaltet technische Details, die in den Bereich der Informatik hineinragen. Meine Argumentation braucht jedoch nur ein sehr generelles Verständnis der Vorgänge. Bei der Darstellung beziehe ich mich für die Anschaulichkeit – soweit möglich – auf eine Beispielnutzerin N. Zunächst beschreibe ich einige wenige Trackingformen, den Zusammenhang zwischen Tracking und der Werbe-Analytikindustrie und diskutiere die Rolle und Wirkung des Tracking in der Wissenschaft. Vorab sollte geklärt werden, was Tracking im Gegensatz zu anderen Formen der Handhabung von Daten von und über N charakterisiert, wofür ich die Definition von Binns (2022) verwende: “‘Tracking’ is the collection of data about an individual’s activity across multiple distinct contexts and the retention, use, or sharing of data derived from that activity outside the context in which it occurred.” Tracking hat in diesem Verständnis folgende Merkmale:

  1. Datensammlung über die Aktivitäten einer Person (unabhängig davon, ob es sich um ausschließlich digitale Aktivitäten handelt),
  2. über mehrere, voneinander getrennte Kontexte hinweg,
  3. Handlungen mit diesen Daten in Form von Zurückbehalten, Gebrauch oder Teilen außerhalb des Kontextes der Datenentstehung.

Diese Definition möchte ich um das Merkmal der Asymmetrie ergänzen. Dadurch soll eingefangen werden, dass es sich zum einen um eine einseitige Ausübung von Macht und Kontrolle über eine Person handelt, auch wenn es automatisierte Vorgänge sind, die große Personengruppen betreffen. Zum anderen ist Tracking asymmetrisch, weil eine Person im Normalfall nicht im vollen Umfang wissen oder in Erfahrung bringen kann, welche Informationen über sie von wem zusammengetragen, wie verarbeitet, wem gegeben werden und zu welchen weiteren Zwecken künftig verwendet werden könnten.113 In den meisten Fällen haben Nutzer:innen eher eine vage Ahnung darüber, dass ihre Aktivitäten im Netz dem Interesse Dritter ausgesetzt sind, z. B. durch das sogenannte Cookie-Banner im Browser. Durchschnittliche Nutzer:innen können von einzelnen Formen der Datensammlung oder -verarbeitung wissen. Aber welche Formen des Trackings ihnen ubiquitär begegnen, wie invasiv und weitreichend die Eingriffe sind und welche Konsequenzen dies für ihre Privatsphäre und selbstbestimmtes Handeln im digitalen (und zunehmend auch analogen) Raum hat, sind Elemente von Spezialwissen. Selbst dieses Spezialwissen bleibt in seiner Verallgemeinerung der technischen Komplexität notwendigerweise unvollständig. Dieses weitere Merkmal schließe ich an die obige Definition an als:

  1. diese Handlungen sind asymmetrisch, weil sie für Personen im digitalen Raum einseitig unausweichlich; in ihrem Ausmaß, Zusammenhang und in Bezug auf aktuelle wie künftige Konsequenzen für Personen nicht überblickbar sind, insbesondere in Bezug auf die Machtposition der trackenden Seite gegenüber den getrackten Personen.

So verstanden ist Tracking nicht gleichzusetzen mit einer einzigen Methode oder Technologie und prinzipiell offen für verändernde Formen der Umsetzung: „Potenzial für Tracking bieten alle technischen Ansätze, die dritten Parteien über längere Zeitintervalle Informationen liefern, anhand derer man Verbraucher bzw. die von ihnen verwendeten IT-Geräte wiedererkennen und voneinander unterscheiden kann“ (Schneider et al., 2014, 36).

Die hier besprochenen Beispiele sind also weder in ihrer Anzahl noch in der technischen Form erschöpfend. Die technischen Voraussetzungen wandeln sich und neue Formen sind zu erwarten. Wichtig ist festzuhalten, welche Art von Nachweis über Tracking von Verbraucherseite bzw. der IT-Forensik erbracht werden kann, nämlich eine indirekte. Festgestellt wird, dass es Bemühungen gibt, bestimmte Informationen über Nutzer:innen zu erlangen.114 Was mit diesen Informationen weiter geschieht, kann nur aus Indizien geschlussfolgert werden oder wird durch Enthüllungen (z.B. Microtargeting durch Cambridge Analytica115, die Berichte von Cody Hanson116 oder Wolfie Christl117) publik. Diese Enthüllungen stehen jedoch als Einzelfälle einer allgegenwärtigen, extrem lukrativen118 und größtenteils unsichtbaren Praxis entgegen. Erkenntnisse über Tracking stehen also immer im Kontext weiterer Handlungen, i) deren Datenschutz- und juristischer Status zumindest fragwürdig ist, ii) die vielfältige kommerzielle und politische Interessen Dritter verfolgen und iii) intransparent und asymmetrisch sind.

Vorab die wichtigsten Begriffsklärungen in einer vereinfachten Darstellung: Wenn von ‘First Party’ die Rede ist, kann das in etwa analog zur realen Interaktion zwischen der Person N (mit ihrem Endgerät) und der besuchten Website auf der zugehörigen Domain verstanden werden. Indirekt und meist ohne Ns Wissen an dieser N-Website-Interaktion beteiligte Parteien sind ‚Drittparteien‘, ‘Third Party’ bzw. ‘Parties’. Wenn N die Website https://stoptrackingscience.eu/ aufruft, könnte N ihre besonders wertvollen ‚First-Party-Daten‘ auf der Seite hinterlassen, wenn sie zum Beispiel ihre Email-Adresse angibt oder die Petition signiert. Die Seite https://stoptrackingscience.eu/ ist in diesem Beispiel die ‚First-Party-Website‘ (und ‚Host‘ bzw. ‚Domain‘). Die von ihr gesetzten Cookies (die zum Beispiel die Interaktion von N mit der Website analysieren) bzw. genutzte Ressourcen wären ‚First-Party-Cookies‘ bzw. ‚First-Party-Ressourcen‘, wenn sie von derselben Domain (oder Subdomain) gehostet werden und ‚Third-Party-Ressourcen‘, wenn sie von einer anderen Domain stammen. Würde N danach zur Website https://www.springernature.com/de wechseln, würde zum Beispiel ein Tracker von www.google.com, in dem Fall als Third Party ein Third-Party-Cookie auf Ns Gerät speichern wollen.119

Vereinfachend gesprochen betreibt ein First-Party-Cookie ‚Same-Site-Tracking‘120, weil er von derselben Domain oder Subdomain gesetzt und ausgelesen wird. Ein Third-Party-Cookie betreibt entsprechend ‚Cross-Site-Tracking‘ (vgl. Abbildungen 12 und 13 im Anhang), weil er Ns Verhalten über mehrere Websites hinweg verfolgt (nämlich überall, wo die Domain hinter dem fraglichen Cookie ihre Cookies platziert hat, die N dann jeweils wiedererkennen).121

Würde im späteren Verlauf die Third Party (Google oder zahlreiche andere) Informationen über N bekommen, die dann erschlossen, kombiniert, aggregiert und weiterverwendet werden, wären es ‚Third-Party-Daten‘ über N. Die meisten im Internet kursierenden Daten sind Third-Party-Daten. S. Abbildung 14 im Anhang für eine Übersicht der Daten durch den Datenbroker Hum, der sich auf den Wissenschaftssektor konzentriert (wobei Hum zusätzlich zwischen Zero und First Party unterscheidet).

4.1.1 Cookie

Das heutige Tracking lässt sich in seinen Anfängen technisch auf das Cookie zurückverfolgen, welches zunächst einen funktionalen und nicht primär monetären Hintergrund hatte:

As the web developed, technology was invented to support tracking. Web developers wanted a way to be able to remember users. In 1994 John Montully, a developer at Netscape, an early web browser, created the ‘cookie’; a way to store a small amount of information associated with a user. (Binns, 2022, 5)

Ein Cookie ist also ein kleiner N-spezifischer Code122, den die Host-Domain der von N aufgerufenen Seite beim HTTP(S)-Aufruf des Browsers oder systematisch durch Javascript an Ns Endgerät schickt. Wenn Ns Gerät das Cookie nicht blockiert, wird es dort gespeichert. Die Cookie-Datei enthält verschiedene Felder, u. a. ein Ablaufdatum, nach welchem das Cookie nicht mehr gesendet werden soll und einen URL-Pfad innerhalb der spezifizierten Domain zur Einschränkung des Sendebereichs. Bei Ns erneutem Aufruf dieser Domain bzw. Subdomain wird das Cookie im Browser automatisch mitgesendet und vom Host ausgelesen. Dieser Vorgang unterscheidet sich nicht bei First-Party-Cookies und Third-Party-Cookies, denn Cookies werden in beiden Fällen auf Ns Endgerät gespeichert und anschließend ausgelesen. Der relevante Unterschied ist, wer die verschiedenen Cookies auf Ns Gerät auslesen wird – der Host der aufgerufenen Seite, also die First Party oder verschiedene Third Parties, also Drittparteien (Binns, 2022, 7).123

Eine Bemerkung zum Auslesen von Cookies und Cross-Site-Tracking: Dass ein Cookie nur von der Domain ausgelesen werden kann, von der es gesetzt wurde, wird durch die Same-Origin-Policy verlangt. “An origin is defined by the scheme, host, and port of a URL. Generally speaking, documents retrieved from distinct origins are isolated from each other.” (w3.org, n.d.) Um trotzdem mehreren Interessierten Zugang zu einem Cookie zu gewähren, gibt es das sogenannte Cookie Syncing (Piwik, n.d.). Dabei handelt es sich um einen Prozess zwischen den trackenden Parteien, die den N-spezifischen Code, den „unique user identifier“, untereinander abgleichen und so ihre jeweiligen Informationen über N austauschen bzw. synchronisieren. Das heißt also, dass unüberblickbar viele Informationen über N auch völlig ohne Ns Web-Aktivität trackenden Drittparteien und deren Kundschaft vorliegen, eben durch die Synchronisation ihrer gesammelten Trackingdaten. Zu dieser Kundschaft zählen AdTech-Firmen und Data Broker wie LiveRamp, ehemals Acxiom – nach eigener Bezeichnung eine „Datenkollaborations Plattform“124 mit dem „Cookie Sync Tag“125 (Christl & Toner, 2024a, 31).

In den 2000er Jahren verlagerte sich einerseits ein großer Teil der Dienste und Ressourcen der First-Party-Websites auf die Drittanbieter, die auf der einen Seite technisch-funktionale Kernaufgaben für sehr viele Websites übernahmen:

This included everything from widgets for embedding and serving video content, user analytics, the loading of special fonts, comment functions below news articles, buttons which allowed content to be shared via the user’s account on a social network, anti-spam measures which separate bots from genuine human users, and much else besides (Binns, 2022, 9).

Auf der anderen Seite verknüpften Drittanbieter ihre Inhalte und Dienste mit Analyse-Technologien und domainübergreifender Datensammlung: “From the distribution of third-party advertiser code on first-party websites, it was a small step to the use of ‘third-party’ cookies.” (Binns, 2022, 7) Durch die Third-Party-Cookies konnten Adtech-Unternehmen über das ursprüngliche Ziel, die Messung der Sichtung ihrer Anzeigen hinausgehen, indem sie “also track those users from one site to the next” (ebd.). 126

Eine weitere Form des Trackings, die hier nicht eigens behandelt wird, entstand aus dieser Veränderung der Ressourcen-Verteilung, nämlich das Tracken durch Webfonts. Fonts von Google, die auf sehr vielen Websites eingesetzt werden, werden nicht auf der Domain dieser Websites gehostet, sondern bei Google. Jedes Aufrufen der Website durch N führt zum Abrufen der Fonts bei Google. Dabei werden Informationen über die abrufende Seite, unsere Nutzerin N, an Google gesendet.

4.1.2 Post-Cookie-Tracking

Mit Googles Abkehr von Third-Party-Cookies, die nach mehreren Verzögerungen nun für 2025 geplant ist, sind neue Formen des Tracking zu erwarten und werden auch schon teilweise implementiert. Eine davon ist Googles Folgekonzept zu Cookies, die “Privacy Sandbox” bzw. Sandbox API. Dieses Verfahren, bei dem der Browser (Chrome) und nicht mehr die verschiedenen Third-Party-Cookies Tracking und Analysen durchführt, präsentiert Google als datenschutzbewusste Alternative. Scharfe Kritik lässt vermuten, dass es sich dabei um ‘privacy-washing’ handelt, bei dem Nutzer:innen aufgrund irreführender Darstellung des Features als einer Datenschutz-Funktion “ad privacy feature” in die Aktivierung einwilligen (noyb, 2024). Das Europäische Zentrum für digitale Rechte (noyb) hat deshalb am 13. Juni 2024 eine Beschwerde gemäß Artikel 80(1) DSGVO bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht (ebd.).

Welche Konsequenzen für Verbraucher:innen aus dieser und anderen Nachfolgetechnologien zum Third-Party-Cookie zu erwarten sind, ist noch nicht absehbar. Zu befürchten sind zumindest anfängliche Nachteile für den Datenschutz, da die Anpassungen der Werbeindustrie entsprechenden Anpassungen der Gesetzgebung meist weit vorausgehen. Eine solche Neuentwicklung, die sehr negative Prognosen für die Transparenz und Regulierbarkeit hervorruft (Fouad et al., 2024), ist das seit kurzer Zeit bekannte Server-Side-Tracking (SST). Es verändert das Verhältnis zwischen First-Party- und Third-Party-Tracking dahingehend, dass die aktuelle Gesetzeslage – sowohl national mit § 25 TTDSG Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz als auch auf EU-Ebene mit dem Art. 5 ePrivacy-Richtlinie127–, die auf dieser Unterscheidung beruht, das Problem nicht erfassen kann. SST kann sowohl als Third-Party-Auftrag durchgeführt werden als auch durch die Einbettung als First-Party-Subdomain (Fouad et al., 2024, 2) bzw. indem die Domain selbst zum Tracker wird, was die bis dahin hilfreiche Unterscheidung zusätzlich unterläuft.

Zudem entsteht bei SST ein Transparenzproblem, da es Tracker ‚hinter‘ dem jeweiligen Zielserver versteckt: “[K]nown methods to identify more traditional tracking are not well suited to detect SST. The reception of a user ID does not necessarily imply that the server will share it directly with different partners.” (Fouad et al., 2024, 1) Statt der z. B. durch Adblocker und tools wie uBlock Origin eruierbaren Präsenzen von Trackern auf einer Website übernimmt nun der Server die Trackingaktivität und verschleiert diese für Nutzer:innen wie auch für die professionelle bzw. IT-forensische Überprüfung:

Instead of the client directly reporting its tracking data to different companies around the world, it is the role of the SST server to do it. This approach is currently hampering online privacy as it transforms what used to be very clear tracking requests performed by the browser on the client side into masked and hidden ones on the server side. For users, it becomes complicated to protect themselves as their favorite blocking tools are not adapted to this hidden form of tracking. For regulators, it is simply a nightmare as they cannot see clearly which companies are performing tracking in the background. (Fouad et al., 2024, 1) (Vgl. Abbildung 16 im Anhang)

Diese Tracking-Form ist noch wenig untersucht und ihre Implikationen für das Wissenschaftstracking sind noch nicht absehbar.

Dem nächsten Abschnitt der Anwendung der Trackingformen auf die Wissenschaft vorweggreifend sei hier der Abschlussbericht des Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme der DFG (Altschaffel et al., 2024) erwähnt. Der Bericht deckt weitere technische Aspekte auf, die Tracking besonders tiefgreifend und invasiv machen. Das ist zum einen die versteckte Weiterleitung beim Aufrufen einer Adresse, die automatisch aktiviert wird und wodurch weitere Datenauswertungen stattfinden. Zum anderen geht es um das sogenannte CNAME-Hiding, das die Aufdeckung und Nachverfolgung des Trackings erschwert.128

Fouad et al. (2024) nennen neben SST noch weitere Post-Cookie-Ansätze der Identifizierung und Profilerstellung wie “contextual advertising”, bei dem Kontextsignale mit First-Party-Daten des jeweiligen Advertisers und Informationen aus eigenen Datenbanken Third-Party-Cookies ersetzen, “identity graphs”129, oder “interest-based advertising”130. Daneben beschreibt Freiberg (2022) noch den Kohorten-Ansatz von Permutive, bei dem die „Profilerstellung anhand von First-Party-Daten mit anschließender lokaler Speicherung im Browser“ erfolgt. Weil das Profil durch Interaktionen mit dem Browser entsteht und lokal (verschlüsselt) gespeichert wird – im Gegensatz zu einer Cloud – „bezeichnet Permutive diesen Ansatz als dezentrales ‘Edge Computing’ […]“ (ebd.).131 Dies sind jedoch nur skizzenhaft genannte weitere Trackingformen.

4.1.3 Fingerprinting

Ein Ansatz zur Identifizierung, der nicht über Cookies funktioniert und so nutzer:innenseitige Versuche der Anonymitätswahrung durch z. B. Adblocker umgeht, ist Fingerprinting. Es existiert als Device (Browser- oder auch Canvas-) und als Personen-Variante. Bei der ersten Variante werden über verschiedene Schnittstellen „(JavaScript, HTML-CanvasElemente, WebGL, Web Audio API) browserspezifische Merkmale abgefragt, deren individuelle Kombination so eindeutig wie ein Fingerabdruck sein kann […]“ (Freiberg, 2022, 98). Die spezifischen Browser-Einstellungen und Interaktionen zwischen Soft- und Hardware können als individuierbare Grafiken dargestellt werden, die einem Fingerabdruck gleichen. Solche Fingerabdrücke werden in speziellen Datenbanken, den Fingerprinting-Bibliotheken, von Data Brokern angeboten. Freiberg beschreibt den Vorgang einer Grafikzeichnung bzw. Audio-Variante des Fingerprinting im Detail:

JavaScript liefert unter anderem Informationen über installierte Schriftarten, die Bildschirmauflösung und zahlreiche Browser-Einstellungen. Eine weitere Methode des Fingerprinting ist die Erstellung von verborgenen Grafiken, die je nach Software- und Hardware-Ausstattung des Geräts kleine Unterschiede aufweisen. Das in HTML 5 eingeführte Canvas-Element zum Zeichnen von 2D-Grafiken auf Webseiten wird zum Beispiel für das Fingerprinting missbraucht, indem unbemerkt auf einer nicht-sichtbaren Zeichenoberfläche (Canvas) Text- und Bildelementen erstellt werden […]. Je nach Hardware, Betriebssystem und Browser fällt diese Grafik leicht anders aus. In der Folge wird die Grafik ebenfalls unbemerkt heruntergeladen, aus ihr ein individueller Hashwert berechnet, der schließlich zur Speicherung und zum späteren Abgleich in der Fingerabdruck-Datenbank des Anbieters gesichert wird. Mit der WebGL-Programmierschnittstelle zur Darstellung von 3D-Grafiken können noch präzisere Fingerabdrücke generiert werden, da die Berechnung von 3D-Grafiken stärker von der jeweiligen Grafik-Hardware geprägt wird. Auch Hersteller und Modell der Hardware können über die WebGL-Schnittstelle abgefragt werden. Relativ neu ist das Fingerprinting über die WebAudio-API. Über diese Audio-Schnittstelle können nicht nur Informationen über die Audio-Hardware ausgelesen, sondern auch ein Oszillator generiert werden, dessen je nach Hardware anders ausfallende, stumme Ton-Wiedergabe im Hintergrund anschließend abgetastet und zur Generierung eines Hashwerts herangezogen wird. (Freiberg, 2022, 98)

Wie Schneider et al. (2014) bereits vor 10 Jahren festhalten, ist es neben dem Geräte-Fingerprinting auch möglich, Personen-Fingerprinting zu erstellen, um Nutzer:innen auch an verschiedenen Geräten mit unterschiedlichen Konfigurationen geräteübergreifend zu identifizieren. So können mit „Fingerprinting Bibliotheken wie z.B. von BlueCava[…], Iovation[…] oder ThreatMetrix […] nochmal deutlich bessere Trennschärfen erreichen [werden]“ (Schneider et al., 2014, 50). Laut Schneider et al. würden „Fingerprints sehr nahe an eindeutige Identifikationen herankomm[en]“ (ebd.). ThreatMetrix und aktuelle Formen der Identifikation werden weiter unten wieder aufgegriffen.

4.1.4 Marketing, Data Brokering, Verknüpfungsdienstleister

Die Entwicklung der Technologien und Interaktionsmöglichkeiten im Web 2.0 ist stark von der Entwicklung der webbasierten Werbeindustrie geprägt. Die Ausdifferenzierung und Ausweitung von Werbestrategien begann analog zu Printmedien. Eine Werbeanzeige wurde in einem vermieteten Slot auf der Website für einen festgelegten Zeitraum geschaltet, sichtbar für alle Besucher:innen dieser Website. Dieses Vorgehen wurde mit dem Aufkommen von Möglichkeiten weiterentwickelt, immer mehr domainübergreifende Informationen über das Verhalten von Nutzer:innen zu sammeln, zu Profilen zu clustern (Keegan & Eastwood, 2023) und an diese Nutzer:innen zu binden. So wurden letztere wiedererkennbar und an ihren Geräten nachverfolgbar gemacht. Damit wurde es auch möglich, Werbeanzeigen gezielter auf angestrebte Kund:innen auszurichten und die Anzeigen auch direkt auf der aufgerufenen Seite anzuzeigen. Dort befindet sich nunmehr nur ein Platzhalter, während die Werbeanzeige selbst vom Server des jeweiligen Werbetreibenden geladen wird. Diese Strategie, das Microtargeting, und ihre politischen Dimensionen wurden vor allem im Zusammenhang der U.S.-Wahlen 2016 und Cambridge Analytica öffentlich bekannt.

Elaboriertere technische Möglichkeiten des Cross-Site-Tracking, eine immer engmaschigere Profilbildung und Überwachung der Aktivitäten von Nutzer:innen liefen parallel zur zunehmend komplexeren Beziehung zwischen First und Third Party:

Among the third-party resources commonly referenced by first-parties are those be longing to the largest web giants […]. This means that users of their services can be tracked as they move around the web, often even when not logged in to the respective service. This has further enriched the already rich profiles these platforms had built on their users activities beyond their walled gardens. As a result, a social network might be able to infer sensitive private information about a user not because of what they do on that social network, but as a result of the websites they visit outside of it. These trackers are sometimes called ‘personal trackers’ because while they are ‘third-parties’ in a technical sense, the user may also have a personal account with them because they also operate as user-facing first-party services like Google or Facebook […] (Gatti, 2020, 10)

Unabhängig davon, wie adäquat die Unterscheidung zwischen First und Third Party künftig sein wird – bereits an diesen wenigen Beispielen zeigt sich, dass für durchschnittliche Nutzer:innen eine nahezu unausweichliche Abdeckung ihrer Internet-Aktivitäten durch eine Kombination verschiedener Tracking-Formen besteht. Ob direkt durch die besuchte Domain oder durch eingebundene Dritte, die Datensammlung und die zahlreichen Arten der Datenverwertung gehen in sehr lukrative Geschäftsformen ein, die über reine Werbetätigkeit hinausgehen. Aber bereits der Markt für digitale Werbung ist beeindruckend: Investitionen in Internetwerbung beliefen sich für 2021 weltweit auf über 417 Mrd. US-Dollar (Statista, 2024), Tendenz steigend.

Ein Beispiel für sehr umfassendes, kombiniertes und invasives Tracking sind Verknüpfungsdienstleister, deren Produkte für die AdTech-Industrie, aber auch für weitere Zwecke genutzt werden können. Ihr primäres Geschäft (dessen Konformität mit der Gesetzgebung der Länder, in denen sie operieren, unklar ist) besteht in der Erstellung von möglichst vollständigen Profilen und eine nahtlose Beobachtung von ganzen Bevölkerungen:

Companies have started to combine and link data from the web and smartphones with the customer data and offline information that they have been amassing for decades. Many businesses try to record and measure every interaction with a consumer, including on websites, platforms, and devices they do not control themselves. They can seamlessly collect rich data about their customers and others in real-time, enhance it with information from third parties, and utilize the enriched profiles for digital advertising, which is often based on real-time auctions of consumer profiles. The lawfulness of many of these data practices under the GDPR is disputed and subject to ongoing debate and litigation. (Christl & Toner, 2024b, Summary)

LiveRamp, ein „consumer data broker“ verkauft auf seinem „data marketplace“ weltweit Daten über 700 Millionen Verbraucher:innen von 150 Datenlieferanten:

LiveRamp operates a massive identity surveillance system that assigns every person a proprietary identifier, which is tied to identifying attributes such as names, postal addresses, email addresses, phone numbers and digital IDs referring to browsers, smartphones and other devices. Its AbiliTec and RampID systems maintain and constantly update comprehensive identity records about whole populations: the address where they live, the devices they use, and people they share a household with. (Christl & Toner, 2024b, Summary)

Die Gefahr, die von einem Privatkonzern mit eigenen bevölkerungsweiten Identitätsdatenregistern mit Personen- und Haushalts-IDs ausgeht, ist enorm, wie auch Christl & Toner (2024b) und Reuter (2024) kritisieren:

LiveRamp’s identity graph systems can be considered private population registers, and their identity databases and proprietary identifiers facilitate the exchange of personal data across databases and companies. Many businesses in the digital marketing industry utilize LiveRamp’s identity surveillance technology to recognize, track, follow, profile and target people across the digital world and trade profile information about them. As of 2023, LiveRamp operates in many countries across the planet including the UK, France, Germany, Belgium, Spain, Italy, Poland and Romania. (Christl & Toner, 2024b, Summary)

Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich nicht nur um Informationen über das Online-Verhalten und digital gesammelte Aktivitäten oder Eigenschaften von Personen handelt. Es geht auch um die Verknüpfung von bereits über lange Zeiträume gesammelten weiteren analogen Informationen mit den digitalen Daten, wie die Abbildung 9 zeigt.

Abbildung 9: Acxiom and its data providers, partners, and clients.
Abbildung 9: Acxiom and its data providers, partners, and clients.

Diese Bestände werden zusammengebracht und durch die RampID zu einem Identitätsgraphen verknüpft, der laufend aktualisiert wird, auch über Wechsel von Geräten, Konten oder Wohnorten hinweg:

The AbiliTec identity graph links different ‘offline’ identifiers to each other, including names, postal addresses, email addresses and phone numbers […] The RampID system links digital identifiers to a person’s AbiliTec record, including mobile device IDs, cookie IDs, connected TV IDs and other proprietary IDs […] LiveRamp claims to have data about 14 billion devices globally. (Christl & Toner, 2024b, Summary)

LiveRamp beschreibe seine RampID und das Verfahren der Anonymisierung als “secure, one-way deidentification” zwischen der „Offline“-Identität (AbiliTec ID) und der RampID mit „digital identifiers“, doch eine hinreichende Anonymisierung sei damit keineswegs gegeben132, so Christls und Toners Studie:

[T]his still potentially allows thousands of companies to send names, postal addresses or email addresses to LiveRamp, receive the corresponding RampIDs, and then match them with records that are also linked to RampIDs from many other companies. (Ebd.)

Google beschreibt die RampID als „Verbindungsschlüssel“ zwischen den google-eigenen Daten mit den Werbedaten (Reuter, 2024).

Dass solche Informationsbestände über EU-Bürger:innen jedem oben diskutierten Verständnis von digitaler Souveränität widersprechen und ein beträchtliches Missbrauchspotenzial für kommerzielle, politische und kriminelle Ziele bergen, bedarf an dieser Stelle keiner zusätzlichen Argumentation, sondern kann konstatiert werden.

4.1.5 RTB Broadcasting

Der heute dominierende Ansatz, Werbung und Microtargeting zusammenzubringen, erschien 2007 mit dem Programmatic Advertising, das auf der Technologie des ‘Bidstreaming’, bzw. ‘Real-Time Bidding’ basiert. Hier gibt es weitere Zwischenschritte bzw. Intermediäre gegenüber dem früheren Modell. Ruft N eine Website auf (vgl. die Abbildung 10), verschickt eine ‘Supply Side Platform’ (SSP) Ns Profildaten an mindestens eine ‘ad exchange company’ (größter Anbieter dieses Dienstes ist Google). Letztere gibt diese Daten vollautomatisiert an eine unbekannt große Menge an ‘Demand Side Platforms’ (DSP) weiter – bei diesem Vorgang spricht man von ‘broadcasting’ bzw. ‘bidstreaming’ – die gegeneinander auf den freien Werbeplatz bieten. Die DSPs sind Werbetreibende, es können sich aber auch beliebige Akteur:innen mit weiteren Interessen als DSP registrieren und Zugang zu Daten erhalten. All das passiert vollautomatisiert, programmiert auf eine optimale Passung zwischen dem Werbeziel und dem Nutzerinprofil, in der kurzen Zeit, die das Laden der aufgerufenen Seite benötigt. Diese Auktionen passieren in Echtzeit bzw. dauern unter einer Sekunde. So sieht N wahrscheinlich eine andere Anzeige, als ihr Büronachbar M, obwohl beide dieselbe Seite aufrufen – eine personalisierte Werbung bei jedem Seitenaufruf.

Abbildung 10: Broadcasting personenbezoner Daten Ryan & Christl (n.d., 5).
Abbildung 10: Broadcasting personenbezoner Daten Ryan & Christl (n.d., 5).

Dieser Ansatz ist äußerst einträglich: “RTB ‘Programmatic’ including display and video ads accounted for an estimated $99bn in 2021, more even than search advertising ($78.3bn)”, zitieren Ryan & Christl (n.d., FN1) den PwC IAB Internet Advertising Revenue Bericht (PwC, 2022, 21). Für die digitale Werbeindustrie ist der Ansatz durch eine neue Form der Kundenzentrierung attraktiv, die aber weitreichende und unübersichtliche Konsequenzen für die Sicherheit der Nutzer:innen hat:

This promised advertisers something quite unique; the ability to bid against each other for the opportunity to show a particular advert to a particular user based on a profile of that user. Within this tiny window, a surprisingly large number of actors are involved in a complex, automatically choreographed bidding war, involving the processing of lots of data from multiple sources. (Binns, 2022, 8)133

Klar ist aber, dass RTB zur Verbreitung von sehr umfangreichen Profilen an eine nahezu nicht abschätzbare Menge an nahezu nicht nachverfolgbarer DSPs führt. Ryan und Christl weisen darauf hin, dass dies mindestens eine enorme Sicherheitslücke darstellt: “RTB data about the average person are broadcast to many entities, hundreds of times a day. There is no way to limit or know what happens to RTB data after they are broadcast.” (Ryan & Christl, n.d., 7) Die im letzten Abschnitt erwähnte RampID von LiveRamp dient als ein „universal identifier“ (Christl & Toner, 2024b, Summary) für die AdTech-Industrie und speziell auch das RTB. Die Ramp​ID wird über RTB übertragen und dient im digitalen Werbemarkt der Verknüpfung personenbezogener Daten “across a large number of publishers, advertisers and adtech intermediaries. This occurs 60 billion times a day, according to LiveRamp […]” (Christl & Toner, 2024b, Summary).

Die Gefahren für die EU lassen sich analog auf die Wissenschaft anwenden und beinhalten bereits die Wissenschaft als eine der betroffenen Kategorien (vgl. die Abbildung 17 im Anhang).

4.1.6 Prädiktive Analytik und Risk Solutions

Ein wachsendes Einsatzfeld für Tracking und Datenhandel ist prädiktive Analytik. Dieses Verfahren ist nicht neu und wird in zahlreichen Disziplinen verwendet. Dabei handelt es sich um ein statistisches Verfahren, bei dem aus vorhandenen (personenbezogenen oder nicht-personenbezogenen) Daten umfangreiche Schlüsse auf unbekannte Eigenschaften, künftiges Verhalten von Personen oder generell künftige Ereignisse und Trends gezogen werden. Die genutzte Datenbank enthält historische Daten und wird durch neu hinzukommende und generierte Daten erweitert und modifiziert. Durch Aggregierung von Einzeldaten und zunehmend auch maschinelles Lernen werden Modelle berechnet, die in Anwendung auf Einzelfälle Vorhersagen über künftige Handlungen machen oder Aussagen über noch unbekannte (Gruppen-)Eigenschaften treffen. Dies können auch sensible Informationen wie Gesundheitszustand, Ethnie oder Religionszugehörigkeit sein.134 Kritische Stimmen warnen, dass mit prädikitver Analytik „erhebliche Missbrauchspotenziale verbunden sind, welche sich als soziale Ungleichheit, Diskriminierung und Ausgrenzung manifestieren. Diese Missbrauchspotenziale werden vom geltenden Datenschutzrecht (EU DSGVO) nicht reguliert […]“ (Mühlhoff, 2022, 31). Mühlhoff warnt davor, dass riesige Datenmen, wenn auch anonymisiert, „in einem weitestgehend rechtsfreien Raum“ (ebd.) genutzt werden.

Wichtig sind die Veränderungen durch neue Technologien der Verarbeitung großer Datenmengen und Verfahren des maschinellen Lernens. Auch wenn ein statistisches Verfahren mit anonymisierten Daten arbeiten kann und es unterschiedliche Verfahren der Anonymisierung gibt, können sowohl die zugrundegelegten Daten als auch die Einzelfälle auf verschiedenen Ebenen personenbezogene und sensible Daten involvieren. Die Problematik besteht bereits in der Tatsache, dass kommerzielle Player im Besitz dieser Daten sind, nicht erst in den einzelnen Aktivitäten mit den Daten. Eine Geschäftsform prädiktiver Analytik, die ein besonderes Interesse an personenbezogenen und sensiblen Daten hat und eigene Datenbanken auf unterschiedlichen Wegen erweitert, ist – neben AdTech – die Sicherheitsindustrie.

LexisNexis® Risk Solutions

LexisNexis® Risk Solutions, ein Tochterunternehmen von RELX, das als Sicherheitsbereich von Elsevier agiert, wirbt mit einem besonders umfangreichen Datenvorrat, u. a. „[b]ig data platforms“, “[p]redictive modeling” und “[m]achine learning and artificial intelligence” (RELX, 2024, Folie 23, s. Abbildung 19 im Anhang). Die Risk-Sparte von RELX bietet auf Grundlage ihrer Datenanalyse eine Reihe unterschiedlicher Leistungen an, darunter Risikomanagement, Betrugsentdeckung und -prävention und Beratung von Versicherungen (RELX, 2024, 14):

LexisNexis Risk Solutions comprises the following market-facing industry/sector verticals: Business Services135, Insurance136, Specialised Industry Data Services137 and Government Solutions138. (Ebd.)

LexisNexis’ Kundschaft ist umfangreich: “We do business with 92% of the Fortune 100; 84% of the Fortune 500; nine of the world’s top ten banks and 21 of the world’s top 25 insurers”. (Ebd.)

Die Datenbasis von LexisNexis erlaubt ein so breites Leistungsportfolio, um neben predictive modelling die Kreditwürdigkeit einzuschätzen oder für diverse Zwecke Identitäten zu prüfen und erschöpfende Profile zu erstellen. Laut eigener Darstellung verfügt LexisNexis über eine umfangreiche “identity database” mit u. a. „9 billion active devices“, „2.5 billion digital identities“ und “[c]overage of nearly 100% of the U.S.” (LexisNexis, 2023, 6), die ihnen ein “[c]lear understanding of identities across systems, agencies, and states […]” (LexisNexis, 2023, 2) ermögliche. In welcher Form die Identität von Personen staatenübergreifend ein “clear understanding” erlauben kann, wird durch weitere Eckdaten der Selbstpräsentation angedeutet: “Tens of billions of public records” (RELX, 2024, Folie 23, s. Abbildung 19 im Anhang), zu denen „Bankruptcies, loans, judgments, court records, DMV records, census data, etc.“ (RELX, 2024, Folie 27, s. Abbildung 21 im Anhang) gehören. Für 2021 wirbt LexisNexis in den Bereichen “Physical Indentity Intelligence” mit u. a. „285m US unique identities“, „12bn unique name / addresses“ und „Digtial Identitiy Intelligence“ u. a. „5bn devices“, „2bn digital identities“, „2bn unique email addresses“, „1.4bn unique IP addresses“, „1.3bn unique cell phones“ (RELX, 2024, Folie 26, s. Abbildung 20 im Anhang). Im Bereich „Insurance solutions“ könne ein “Holistic Assessment of Risk” in den Bereichen „Auto“, “Property”, „Life“ und „Commercial“ erstellt werden, mit “policy and carrier history data”, der Kreditwürdigkeit und Schadenhistorie sowie Fahrzeuginformationen: “telematics”, also Informationen zum Fahrverhalten; der Fahrzeughistorie, Fahrzeugregistrierungen, dem Fehlverhalten im Straßenverkehr und mit Geodaten (RELX, 2024, Folie 27, s. Abbildung 21 im Anhang).

Wie kommt LexisNexis an so umfangreiche Informationsbestände, die selbst im Vergleich zur RampID von LiveRamp beeindruckend sind? Das Unternehmen machte einen wichtigen Entwicklungsschritt, als Reed Elsevier 2004 für 775 Mio. US-Dollar Hank Ashers139 Firma Seisint Inc. kaufte. Seisint hat(te) mit Accurint einen direkten Zugang zu öffentlichen Verzeichnissen und US-Behördendaten: “Seisint’s Accurint product provides online access and analysis of public records to help governments and law firms with tasks including due diligence, debt recovery, pre-employment screening and identity checks”140 heißt es in einer Pressedarstellung der Elsevier-Repräsentantin Susanna Smart bei Spectrum Equity (Herv. YF).

Diese personenbezogenen Informationen standen dann Reed Elsevier zur Verfügung und „aus dem früheren Accurint Data Link wurde die LexID“ (Siems, 2024a, 5). Das Konzept der LexID, einem umfassenden Identifier privatwirtschaftlicher Provenienz und “a kind of shadow Social Security number” (Funk, 2023), ist also maßgeblich Hank Asher zu verdanken. Die LexID ist aber, so McKenzie Funk (ebd.) nicht der einzige “‘persistent [identifier]’, as they are called, that have been issued not by the government but by data companies like Acxiom, Oracle, Thomson Reuters, TransUnion — or, in this case, LexisNexis.”

Auf welchen Ebenen die LexID in das Leben der Menschen in den USA eingreift, wie verbreitet und sie ist und welche Macht mit dieser Klassifizierung ausgeübt werden kann, fasst Siems Rezension von The Hank Show zusammen:

Die LexID macht die Lebensumstände [eines] Menschen sichtbar, seinen Biorhythmus, die Vorlieben, die Hobbies und das Netzwerk an Menschen, die teils ephemer, teils intensiv das soziale Umfeld bilden. Sie beeinflusst damit die ärztliche Versorgung, aber auch, wie teuer die Autoversicherung ist, welche Kreditkarte zur Verfügung gestellt wird und wie lange McKenzie Funk in der Hotline warten muss. Die LexID und ihre konkurrierenden Identifier ermöglichen somit, was Shoshana Zuboff prediction products nennt, nämlich die maschinelle Auswertung und Analyse von menschlichem Verhalten durch Polizei, Banken, Nachrichtendiensten, Versicherungen, politischen Parteien und die Marketingindustrie, um das Verhalten vorhersagen und ausbeuten zu können. Identifier wie die LexID oder eben die Voter_id von Cambridge Analytica stützten in den USA die Last Minute-Kampagnen in den Swing States, die ihrerseits möglicherweise Trump die Präsidentschaft sicherten. In der Pandemie ermöglichten sie das contact tracing, bei den Protesten gegen die Ermordung von George Floyd sollen sie die Gesichtserkennung der Menschen in der Menge unterstützt haben, während die über ihnen kreisenden Überwachungsdrohnen die IMSI-Nummern, also die Mobilnetzkennungen, aus den Handys der Protestierenden saugten. (Siems, 2024a, 1)

Eine weitere Datenquelle und Geschäftssparte (“Government Solutions” oben) für LexisNexis sind Behörden-Kooperationen im Sicherheitsbereich. Das 2003 gegründete LNSSI (LexisNexis Special Sevices Inc.)141 arbeitete an teils als geheim eingestuften Projekten mit den US-Behörden zusammen. Reed Elsevier und die CIA waren die wichtigsten Investoren in Palantir142 (Siems, 2024a, 5), die umstrittene Überwachungsfirma, die von Peter Thiel143 mitbegründet wurde. Aufsehen erregte auch der Vertragsabschluss 2021 mit der ICE (Biddle, 2021; Lamdan, 2019), der amerikanischen Einwanderungsbehörde, der LexisNexis die Datengrundlage für Abschiebungen lieferte.

Ein weiterer bekannt gewordener Fall, bei dem LexisNexis mit Daten handelt, ist Xandr. Der Data Broker veröffentlichte (vermutlich versehentlich) kurzzeitig eine Datei144 mit Targeting Groups, welche über LexisNexis und LiveRamp (vgl. Abbildung 11) an Xandr gelangten und deren Entdeckung zu einer weiteren Enthüllung führte (Keegan & Eastwood, 2023)145. Die Profile in den Targeting Groups enthielten u. a. geschützte Berufsgruppen, in Kombination mit

sensibleren Themen wie Religionszugehörigkeit, Gesundheitszustand, LGBTQ, ‘climate change believer’/‘climate change non-believer’, ‘vaccine propensity’, ‘don’t trust vaccine’ und ‘pro life high-income Republican voter’, die es jedem mit genug Geld ermöglichen, eben auch Datensegmente mit entsprechenden Wissenschaftler*innen zu kaufen, oft inklusive Geofencing- bzw. Geolocation-Daten. (Brembs, 2023a)

Abbildung 11: Datensatz-Ausschnitt mit Berufsgruppen-Angaben zu Wissenschaftler:innen, geliefert u. a. von LexisNexis an Xandr.
Abbildung 11: Datensatz-Ausschnitt mit Berufsgruppen-Angaben zu Wissenschaftler:innen, geliefert u. a. von LexisNexis an Xandr.

Data Fusion – die Zusammenführung verschiedener Informationsteile aus verschiedenen Quellen, der Austausch zwischen Datenhändlern, die Vergabe eindeutiger Identifikatoren und die Anwendung von Analyseverfahren – greift nicht nur tief in die Privatsphäre und den Rechtsraum von Millionen von Menschen ein. Unternehmen wie LexisNexis oder das Konkurrenzprodukt CLEAR von Thompson Reuters erhalten durch Data Fusion und Identifikatoren wie LexID auch einen sehr großen Wissensvorsprung: „Jetzt kann man so viel über jemanden wissen, dass man sein typisches Verhalten vorhersagen kann, ohne ihn in irgendeiner Weise zu kennen oder je getroffen zu haben.“ (Siems, 2024a, 2)

Last but not least handelt es sich bei Data Fusion um einen „Multimilliardenmarkt, der nach Marktprognosen mit 15-20 % jährlich wächst […]“ (Siems, 2024a, 7). Gerade hier überschneiden sich die entscheidenen Player aus dem Wissenschaftsbereich mit dem Wirtschaftsbereich, und das zum Nachteil der Wissenschaft, wie Siems warnt:

Marktbestimmend ist eine äußerst überschaubare Anzahl Firmen, und neben Palantir kennt man drei davon im Wissenschaftsbereich schon sehr lange: RELX, Thomson Reuters und Clarivate. Paranoid computing hat sich demnach teils auch aus dem Wissenschafts bereich heraus entwickelt, teils durch die Vielzahl von Aufkäufen, durch Fusionen und die Erschließung neuer Geschäftsfelder sich dort festgesetzt – und mit Scoring kennt man sich im Wissenschaftsbereich ebenso schon lange aus. (Siems, 2024a, 7)

ThreatMetrix® und BehavioSec®

Weitere Details der Identifikationstechnologien aus der Selbstpräsentation von ThreatMetrix®146 zeigen die Reichweite und den quasi militärisch-nachrichtendienstlichen Charakter des Unternehmens. Personen könnten samt Standort und IP-Adresse auch dann identifiziert werden, wenn sie versteckte Proxy-Server oder VPNs (durch „TrueIP“) nutzten. “ThreatMetrix SmartID®” könne weitere Wege der Anonymitätswahrung wie privates Browsing, Cookie-Entfernung und „traditionelle“ Formen der Umgehung von Device-Fingerprinting-Tools durchdringen, heißt es in der Selbstdarstellung (LexisNexis, 2019, 4). „Trust Tags“, ein weiteres Produkt, „ermöglicht Unternehmen, vertrauenswürdige und dubiose Nutzer, Geräte, Standorte und Personas zu definieren, zu kategorisieren, zu taggen und zu differenzieren“ (ebd.). Wie präzise und unausweichlich die Identifikationsmöglichkeiten arbeiten, zeigt der „Unique, Tokenized Customer Identifier“ LexID® Digital, “[which] [c]onsistently identifies a person irrespective of changes in devices, locations or behavior. Intelligence from the LexisNexis® Digital Identity Network® helps reliably recognize the same returning user behind multiple devices, email addresses, physical addresses and account names.” (LexisNexis, n.d.a, 1)

Eine relativ neue, AI-gestützte Identifikationstechnologie ist BehavioSec. Damit werden verhaltensindividuelle Analysen, wie sie schon im Fingerprinting existieren, perfektioniert, “transforming Digital Behavior into Actionable Intelligence”147. BehavioSec wirbt mit biometrischer Identifizierung durch kombinierte Interaktionsformen der Nutzer:innen mit den unterschiedlichen Geräten. Diese Identifizierung wurde unter anderem durch Smartphones und Tablets erst möglich, z. B. Tastendruck („keystroke“), Beschleunigungsmesser („accelerometer“), Gyroskop, also die Bewegung des Geräts im Raum („gyroscope“), Mausbewegung („mouse movement“), Display-Berührung („surface“), Bewegungsmuster (“motion”), Trefferbereich („hit zone“) und Druckmuster („pressure“) (ebd.). Laut Werbe-Broschüre erfolgt die Datensammlung „passively“, also unbemerkt von Nutzer:innen und “invisibly authenticates users by analyzing user device interactions when they transact online” (LexisNexis, n.d.b, 2). Zusätzlich zu anderen Formen des Datensammelns und der Analyse ist mit BehavioSec nun auch eine Technologie gegeben, die verhaltensbiometrische Analysen und die verschiedenen neuen Formen der Interaktionsformen mit sogenannten smart devices kombiniert, um digitale Anonymität zu verhindern: “The combination of typing rhythm, touch pressure, swiping pattens, device orientation and other metrix help conform identity with pinpoint precision […].” (Ebd.)

Eine Abbildung (23, im Anhang) der Broschüre von LexisNexis (2023) zeigt unter der Überschrift “Discover a Precise View of Identity” das Foto einer Person im Mittelpunkt verschiedener Identifikationsebenen: digitaler (Email), physischer (ein EKG-Kurven-Symbol für Gesundheitsdaten, Standort, Wohnadresse), behavioraler Erkennung (Symbol, das im Bereich BehavioSec als „Pressure“ beschrieben wird; ein Maussymbol, beides Zeichen für biometrische Identifikation) und einer Geräteidentifikation („device“) (Symbole für lokale und mobile Geräte – Bildschirmcomputer, Mobiltelefon, Tablet). LexisNexis wirbt mit der Kompetenz, die Person aus diesen vier Kategorien verlässlich zu identifizieren und Betrugsfälle ausschließen zu können. Die Darstellung der “Comprehensive Identity Database” mit „2.5 billion digital identities“ und “Coverage for nearly 100% of the U.S […]” macht außerdem klar, dass all diese Analysen auf eine unbestimmt große Menge der Nicht-Kunden von LexisNexis angewendet werden. Diese Normalverbraucher:innen wissen nichts darüber, dass sie durch kombinierte Verhaltensmuster, eine Geräteidentifikation, ihren Wohnort, ihre Gesundheitsdaten oder ihren Standort identifiziert oder in einer “Comprehensive Identity Database” geführt werden.

Eine andere Grafik (Abbildung 18 im Anhang) zeigt zwei Funktionen von LexID Digital, den „Digital ID View“ mit den unterschiedlichen personenbezogenen Daten einer ID (14 Aspekte, darunter sind z. B. Telefonnummer, Email-Adresse und Adresse, SmartID der Endgeräte, Credit Card Hash, zu denen es jeweils mehrere Werte geben kann; lokale und globale Entitäten, Angaben zu “first seen” und „last seen“) und “Relation­ships”. Letztere Analyse betritt laut Beschreibung148 „a level deeper“ und erfasst die Interaktionen zwischen den einzelnen Entitäten und früherem Verhalten (das entsprechend aufgezeichnet werden muss, um diese retrospektive Analyse zu ermöglichen). Das gesamte Ausmaß der unterschiedlichen Informationen über riesige Menschengruppen, ob als private Bevölkerungsregister bei LiveRamp oder LexisNexis‘ Datenbank und damit einhergehende Gefahren ist kaum zu überschätzen:

The company’s databases offer an oceanic computerized view of a person’s existence; by consolidating records of where you’ve lived, where you’ve worked, what you’ve purchased, your debts, run-ins with the law, family members, driving history, and thousands of other types of breadcrumbs, even people particularly diligent about their privacy can be identified and tracked through this sort of digital mosaic. LexisNexis has gone even further than merely aggregating all this data: The company claims it holds 283 million distinct individual dossiers of 99.99% accuracy tied to ‘LexIDs.’ (Biddle, 2021)

Diese Überwachungstechnologie wird durch die Weiterentwicklung von AI und Verarbeitungskapazitäten kontinuierlich verbessert: “The behavioral data is compared to the unique profile of the user in near real time” (LexisNexis, n.d.b, 2) sowie “Deep intelligence [AI] The scores are delivered with detailed intelligence on human device interaction. This is combined with digital identity intelligence to quickly achieve situational awareness.” (LexisNexis, n.d.b, 2).

Die Frage, welche explizite Datenschutz-Policy LexisNexis hat, wurde bisher nicht gestellt, da der Fokus darauf liegt, welche Datenbestände sich bereits in Besitz der RELX-Tochterfirma befinden und laufend dazukommen. Allein die hier zugrunde gelegten öffentlichen Informationen bzw. eigenes Werbematerial machen in ihrem nachrichtendienstartigen Format der Datenbeschaffung eine eigene Untersuchung der Datenschutz-Policy sinnfrei. LexisNexis wirbt mit “Privacy by Design” durch “providing dynamic risk assessment of identities while maintaining data privacy through the use of tokenization” (LexisNexis, n.d.a, 3). Die Abbildung 18 im Anhang enthält den Hinweis auf „privacy“ durch „tokenization“: “Entities local to an organization can be decrypted for review while the global entities remain tokenized” (ebd.). Jedoch werden diese Maßnahmen auf bereits vorhandenes Datenmaterial angewendet, so dass es sich hier um Sicherheitsmaßnahmen gegen den Verlust von Daten bei LexisNexis handeln dürfte. Die Rechtmäßigkeit des Erwerbs des Datenmaterials ist damit nicht adressiert. Nicht adressiert werden auch das Machtpotenzial dieser epistemischen Vogelperspektive von Konzernen sowie die Tatsache, dass diese Technologie und Geschäftsform das Gegenteil digitaler Souveränität oder der Selbstbestimmungsfähigkeit von Personen exemplifiziert.

4.2 Formen des Trackings in der Wissenschaft

Es ist keine neue Erkenntnis, dass ein Großteil des Webgeschehens durch Werbung geprägt ist und hierfür Überwachungs- und Datensammelpraktiken in massiver Weise eingesetzt werden. Spätestens seit der Diskussion um das Cookie-Banner, das uns bei Aktivitäten im Netz begleitet, sind diese Themen weitestgehend bekannt, wenn auch nicht im Detail. Der relevante neue Teil daran ist die Anwendung der Überwachungsökonomie auf den Wissenschaftsbereich, der als ein grundgesetzlich geschützter Bereich vom Geschäftsmodell der Finanzierung durch trackingbasierte Verwertungsketten ausgeschlossen sein sollte.

Welche dieser allgemeinen Trackingmechanismen treffen auf den Wissenschaftssektor zu, welche Akteur:innen sind dabei relevant und welche Folgen sind zu erwarten? Eine Reihe von Autor:innen, Untersuchungen und Institutionen haben sich kritisch mit dieser Thematik beschäftigt, angefangen mit den Arbeiten von Clifford Lynch, dem Director of the Coalition for Networked Information (CNI) (Lynch, 2017, 2019), dem Vortrag des IT-Leiters der University of Minnesota Libraries Cody Hanson (2019) bei der CNI-Konferenz 2019 und seiner folgenden Verbreitung des Themas149. Hanson erzählte zum einen, wie im Rahmen der Diskussion um die Einführung der RA21-Authentifizierung zufällig ans Licht kam, dass die digitalen Plattformen von Wissenschaftsverlagen längst invasive Datensammlung und Identifikation von Nutzer:innen betreiben. Diese Praktiken wurden im Wissenschaftsbereich aus guten Gründen nicht erwartet und entsprechen dem auf Überwachung und Datenhandel basierenden AdTech-Geschäftsmodell.

Zum anderen führte Hanson eigene, technisch niederschwellige Untersuchungen der größten Wissenschafts-Plattformen durch und zeichnete einen ersten inhaltlichen Rahmen der Trackingaktivitäten nach. Die Palette der Trackingoptionen wurde seitdem ergänzt und vertieft150 und die kritische Diskussion der Legitimität, Konsequenzen und des Ausmaßes der Aktivitäten und damit verbundenen Handlungsanschlüsse initiiert. Gleichzeitig wurde eine neue Brisanz in die Reflexion der seit einigen Jahren beobachteten Transformation der Wissenschaftsverlage (sowie Clarivate ohne Verlagsfunktion) in Datenanalyse-Konzerne deutlich151. In dieser Debatte wurde der Zusammenhang zwischen den Überwachungsaktivitäten der Konzerne und der Fortführung der DEAL-Verträge mit Springer-Nature, Wiley und dem Vertragsabschluss mit Elsevier kritisch reflektiert152. Die finanzielle Förderung des Datenanalytik- und Brokering-Business durch Universitäten und die Involvierung von Bibliotheken in ihrer Schnittstellen-Position, die Nutzer:innen autorisiert und den Plattformzugang herstellt, haben eine ganze Reihe negativer Konsequenzen.

Der im Juli 2024 publizierte zweite Teil des AWBI-Berichts hat weitere Erkenntnisse zum Tracking mit Schwerpunkt auf die DEAL-Verträge gebracht und bestätigt, auf den Plattformen bzw. in den Produkten der Wissenschaftsverlage „sowohl First-Party-Tracking als auch Third-Party-Tracking [zu] finden, letzteres vor allem in Form eingebundener Medienbereitstellungsdienste (Content Delivery Networks, CDN), eingebundener sozialer Medien oder externer Analytics-Plattformen.“ (Altschaffel et al., 2024, 26)

Die Trackingtechniken lassen sich nur teilweise durch IT-Forensik und technischen Datenschutz erfassen. Beispiele sind ein spezifischer digitaler Fingerabdruck “Science-Tracking Fingerprint (STF)” (Altschaffel et al., 2023) und weitere Maßnahmen, wie sie die Arbeitsgruppe Multimedia and Security (AMSL) an der Fakultät für Informatik der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg durchführt. Wie bereits oben ausgeführt, werden dabei nur bestimmte Aspekte des Trackings aufgespürt, die ein notwendigerweise unvollständiges Bild ergeben.

Eine nicht-erschöpfende Übersicht der in der Debatte genannten Formen des Wissenschaftstracking bietet die Übersicht Tracking- und Überwachungsmethoden in der Wissenschaft in den Tabellen 5 und 6. Zu beachten ist, dass es sich bei den jeweiligen Nachweisen der Präsenz von Trackingmethoden153 um Momentaufnahmen handelt, die zu spezifischen Zeitpunkten festgehalten wurden, nicht um eine Dauerbeobachtung. Die trackende Seite kann die Konfiguration der eigenen Website jederzeit verändern, zum Beispiel durch die zeitnahe Entfernung aktuell kritisierter Anwendungen. In welcher Weise die über Audience Tools oder durch LexisNexis gesammelten Daten genutzt werden, ist nicht unabhängig nachweisbar, da diese Information im System der trackenden Seite bzw. der vielen unterschiedlichen Third Parties liegen. Über die Formen und Konsequenzen solcher schwierig nachverfolgbaren Trackingmethoden kann nur spekuliert werden, ebenso über das oben beschriebene, schwierig festzustellende Server-Site-Tracking. Hier werden außerdem nur Formen des Webtrackings aufgelistet; für App- und Email-Tracking s. Altschaffel et al.(2023).

Tabelle 5: Übersicht Tracking- und Überwachungsmethoden in der Wissenschaft (Teil I).
Tracking
Methode
BeschreibungFormen, Beispiele Anwendung Konsequenzen
Authetifizie­rungsformAnbieter stipulieren die Nutzung bestimmter Authentifizierungsmethoden, die eine anonymisierte Nutzung ihrer Angebote, z.B. nur durch die Authentifizierung als Institutionsmitglied, verunmöglichen154SAML basierte Verfahren: Single-Sign On, RA21 zu Seamless-Access.org zu GetFTRKontrolle über Nutzer:innen von Bibliotheksdiensten bzw. HochschulnetzenOnline-Verhalten von eingeloggten Nutzenden wird beobachtet, sie werden auf Verlagsplattformen umgeleitet „The architecture of GetFTR is designed to take place behind the scenes, with no ability for libraries or other users to opt out […]“ (SPARC, 2021a, 8)
CookiesCode auf Geräten der Endnutzer:innen, der von first und third party gesetzt wird. Reicht von einfacher Analyse bis zu sitzungsübergreifender Verfolgung und praktisch nicht entfernbaren Versionenfirst/third party cookie, evercookie (Quant Cast, KISSmetrics)Erstellung und Verwertung von ProfilenProfilerstellung, Überwachung digitaler und analoger Aktivitäten
Audience Toolsanwendungsübergreifende Aggregation von Daten zur Erstellung umfassender Profile „Im Fall von Anbietern wie Acxiom/Liveramp ist auch eine Synchronisation von Online- mit Offlineleben möglich, da dort Daten auch über Einkäufe, Führerscheine, TV-Konsum, Wählerverzeichnisse, Straffälligkeiten und anderes vorliegen.“ (DFG AWBI, 2021, 11)Adobe (Audience Manager), Neustar, Oracle BlueKai, AddThisErstellung und Verwertung von Profilen Überwachung„Da viele Anbieter teils die gleichen Third Parties einbinden, teils diese ihre Daten austauschen kann das Informationsverhalten von Hochschulangehörigen plattformübergreifend erhoben werden und im Fall von Google, Facebook oder Twitter mit dem bereits vorliegenden Wissen über ihr sonstiges Onlineleben verknüpft werden.“ (DFG AWBI, 2021, 10)
Tabelle 6: Übersicht Tracking- und Überwachungsmethoden in der Wissenschaft (Teil II).
Tracking MethodeBeschreibungFormen, Beispiele Anwendung Konsequenzen
Real-Time Bidding„Mit Real Time Bidding kann man automatisiert und in Echtzeit auf Werbeplätze im Internet bieten. Es ist die technologische Basis hinter dem, was als ‘Programmatic Advertising’ unsere Interneterfahrung prägt […]“ (Siems, 2022, 7)BidSwitchProgrammatic Advertising“RTB data about the average person are broadcast to many entities, hundreds of times a day. There is no way to limit or know what happens to RTB data after they are broadcast.” (Ryan & Christl, n.d., 7)
Geofencing + IP targetingIneinandergreifende Verfahren: „Im […] Hochschulnetz ist die Lokalisierung genauer, da hier die Adresse des Einwahlknotens öffentlich bekannt ist und mit dem Gerätestandort übereinstimmt. Der geographische Zaun (engl. fence) um die Nutzenden ist also deutlich enger gezogen. Die Zuordnung lässt sich über mobile Geräte noch verfeinern, da sie von Mobilfunk und WLAN-Netzknoten, RFID-Antennen und je nach Geräteeinstellungen über GPS-Daten registriert werden können.“ (Freiberg, 2022, 98)Lokalisierung von Institutionen und Personen
Übelbachung
„Die dadurch mögliche gezielte, standortbezogene Übermittlung von Inhalten über die IP-Adresse wird als IP-Targeting bezeichnet und kann nicht nur bestimmte Geräte, sondern auch hinter den IP-Adressen stehende Haushalte, Betriebe, Institutionen und deren Subnetze wie auch Fachbereiche und Bibliotheken adressieren.“ (Freiberg, 2022, 98)
Port ScanningIdentifikation durch Ausnutzung von Sicherheitslücken in Browsern/ServernSuche nach Schwachstellen in Endgeräten oder NetzwerkenForm der Individuierung Hacking„Schon die Suche nach offenen Ports auf fremden Rechnern und/oder Netzwerken, um dort dann etwa Schad- oder Überwachungssoftware einzuschleusen, ist nach deutschem Verständnis am Rand der Legalität, da sie als Vorstufe von entsprechend sanktionierten Tatbeständen (§§202c, 303b StGB) gewertet werden kann.“ (DFG AWBI, 2021, 11)
Device/ Browser-& Personen- Finger printingIndividuierung von Geräten bzw. geräteübergreifend von Personen über die Erstellung von Profilen ihrer Geräte bzw. biometrischer Merkmale der GerätebedienungDouble Click BehavioSecIdentifizierung von Personen durch behavioral biometrische ProfilbildungErfassung auch derjenigen, die Maßnahmen gegen Tracking ergreifen bzw. durch institutionelle Sicherheitsmaßnahmen geschützt sind; Geräteübergreifende Profilbildung
History SniffingZugriff auf die Verbindungshistorie im Browser, um das Surfverhalten zu verfolgen. S. SPARC (2023, Appendix C-3 und C-4)über JavaScriptSpionage und Überwachung„Der Javascript-Code der Third Parties […] kann […] auslesen, mit welchem Text der Nutzer sich beschäftigt, zu welchem er als nächstes weiterbrowst und welche Suchworte er auf der Plattform eingibt.“ (DFG AWBI, 2021, 10)

4.3 RELX Lock-In II Institution

In Bezug auf Elsevier gibt es zwei tracking-relevante Bereiche: zum einen die Frage, welche Produkte und Sevices von Elsevier in welcher Weise problematische Datenaktivitäten (z. B. von LexisNexis und ThreatMetrix) implementieren könnten und inwiefern der DEAL-Vertrag diese Aktivitäten umsetzt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern RELX durch seine verschiedenen Sparten jetzt oder künftig einen Einfluss auf den Wissenschaftsbetrieb ausüben könnte und welche Konsequenzen daraus zu erwarten wären.

Ich beziehe mich hauptsächlich auf privacy-bezogene Darstellungen der Elsevier-Website sowie SPARCs Analyse (2023) der problematischen Aspekte von ScienceDirect. Die Ergebnisse dieser Analyse sind alarmierend:

Based on our findings, many of ScienceDirect’s data privacy practices directly conflict with library privacy standards and guidelines […] The widespread data collection, user tracking and surveillance, and disclosure of user data inherent to these business models run counter to the library’s commitment to user privacy as specified in the ALA Code of Ethics, Library Bill of Rights, and the IFLA Statement on Privacy in the Library Environment. (SPARC, 2023, 4f.)

Die Untersuchung wurde 2022 und 2023 auf ScienceDirect-Seiten (ScienceDirect home page, Browse Journals and Books sowie Suchergebnisse für keyword search; eine Seite mit einem Open-Access-Zeitschriftenartikel) mit folgenden Werkzeugen durchgeführt: Website Evidence Collector, Blacklight, NoScript, Ghostery, uBlock Origin, Web Developer Tools in Firefox und Chrome (SPARC, 2023, 13). Es geht hier nicht darum, die SPARC-Analyse erschöpfend zusammenzufassen, sondern gezielt Punkte der Analyse aufzugreifen. Diese Analyse war im Jahr 2023, kurz vor dem Abschluss des Elsevier-DEAL-Vertrags besonders brisant, weil sich die meisten kritisierten Punkte auch im DEAL-Vertrag finden.

4.3.1 Elseviers Privacy Policy und der DEAL-Vertrag

Ein wichtiger Punkt für die Evaluierung des Datenschutzaspekts des DEAL-Vertrags wird auch von SPARC moniert: Relevante Datenschutzpassagen sind nicht eigens Teil des Vertrags, sondern als „Privacy Policy (PP)“ und „Data Processing Addendum (DPA)“ lediglich zu externen Dokumenten verlinkt und nicht datiert.155 So sind sie jederzeit einseitig veränderbar. Diese Dokumente enthalten unterschiedliche Richtlinien und nehmen nicht aufeinander Bezug. Unter diesen weiteren Dokumenten156 sind viel spezifischere Angaben zu datenrelevantem Verhalten, die in der PP selbst nicht bzw. unter “other technologies” genannt werden. Dazu gehören “web beacons” und „unique identifier“, die in der ScienceDirect Cookie Notice nicht erwähnt werden, “even though the tools used to investigate data collection on ScienceDirect indicate the use of web beacons and local storage” (SPARC, 2023, 15).

Es folgen sind einige Auszüge aus der Elsevier PP, da es keine eigene ScienceDirect-Policy gibt. An dieser Policy und damit dem DEAL-Vertrag sind viele Punkte problematisch, ich werde nur einige von ihnen näher betrachten, nämlich Datensammlung, (Un-)Freiwilligkeit, Interessenkonflikt, Datentransfer und Datenweitergabe. Besonders relevante Abschnitte sind kursiviert.

  • Device and usage data
    The Service may automatically collect information about how you and your device interact with the Service, such as:
    • Computer, device and connection information, such as IP address, browser type and version, operating system and other software installed on your device, unique device identifier and other technical identifiers, error reports and performance data;
    • Usage data, such as the features you used, the settings you selected, URL click stream data, including date and time stamp and referring and exit pages, and pages you visited on the Service; […]
    • Usage data, such as the features you used, the settings you selected, URL click stream data, including date and time stamp and referring and exit pages, and pages you visited on the Service; […]
    • For location-aware Services, the physical location of your device.
    • We collect this data through our servers and the use of cookies and other technologies. You can control cookies through your browser’s settings and other tools. However, if you choose to block certain cookies, you may not be able to register, login, or access certain parts or make full use of the Service. For more details, visit the cookie notice of the Service. […]
  • Grounds for processing
    When we process any personal information within the scope of certain privacy and data protection laws, we do so: […]
    • Where applicable, with your consent; and/or
    • As necessary to operate our business, protect the security of our systems, customers and users, detect or prevent fraud, or fulfill our other legitimate interests as described in the sections above, except where our interests are overridden by your privacy rights.
    • Where we rely on your consent to process personal information, you have the right to withdraw your consent at any time, and where we rely on legitimate interests, you may have the right to object to our processing.“
    • […] We may also share your personal information with our group companies and with sponsors, joint venture partners and other third parties, including entities for which we are acting as an agent, licensee, application host or publisher, such as societies, that wish to send you invitations, surveys, programs or information about their products and services that may be of interest to you as determined by your choices in managing your communications preferences and other settings.
    • […] We also will disclose your personal information if we have a good faith belief that such disclosure is necessary to: […]
    • Detect, investigate and help prevent security, fraud or technical issues; and/or
    • Protect the rights, property or safety of Elsevier, our users, employees or others; and as part of a corporate transaction, such as a transfer of a journal or other assets to or an acquisition by or merger with another company. […]
  • Information we collect
    • We also may obtain contact details and other information about you from other entities within RELX and from third parties, including:
    • Social networks that you grant permission to the Service to access your data on one or more networks;
    • Service providers that help us determine a location in order to customize certain products to your location;
    • Partners with which we offer co-branded services or engage in joint marketing activities; and/or
    • Publicly available sources and data suppliers to validate or supplement the information we hold or to support the Service.“ 157

Datensammlung

Der letzte Abschnitt der Datensammlung “Information we collect” beinhaltet eine vage und sehr umfangreiche Sammeltaktik. Sowohl andere Bereiche innerhalb von RELX als auch “third parties” dienen als Quellen von Informationen über Nutzer:innen der Elsevier-Services. Spezifiziert, aber nicht ausschließlich, wird von folgenden vier Quellen gesprochen:

  1. “social networks”, zu denen “the Service” nutzer:inseitig der Zugang gewährt wird;
  2. „service providers“, die die Lokalisierung von Nutzer:innen festlegen;
  3. Geschäftspartner in “co-branded services or […] joint marketing activities” von Elsevier/RELX. Bedenkt man die Tiefe und den Umfang der personenbezogenen und wissenschaftlichen Daten, die bei RELX zusammenfließen, ist dies zusätzlich problematisch.
  4. Der letzte Punkt nennt öffentlich zugängliche Quellen und „data suppliers“ (worunter Data Broker fallen), um die bereits bei Elsevier/RELX vorhandene Information zu erweitern, zu prüfen oder “the Service” weiter zu unterstützen.

Punkte b)-d) sind nicht optional und bedürfen keiner Zustimmung seitens des Vertragspartners, es wird nicht auf ein Widerspruchsrecht gegen diese Datensammlung hingewiesen. Es gibt weder eine Legitimierung einer so breit angelegten Datensammlung als solcher noch der einzelnen Punkte. Weshalb ist es notwendig, “contact details and other information” einzuholen, die für beide Vertragspartner vorliegen? Weshalb ist eine Ortung von Nutzenden notwendig, wenn die Rechtmäßigkeit der Nutzung des “Service” bereits durch die Ressourcen des universitären Netzwerks bzw. Authentifizierungsverfahrens erfolgt? Weshalb sollten unbenannte Geschäftspartner von Elsevier/RELX, deren genaue inhaltliche und geschäftliche Ausrichtung sowie der Bezug zu wissenschaftlichen Einrichtungen unklar ist, in einer Informationsbeziehung zu wissenschaftlichen Einrichtungen und deren Angehörigen stehen? Welche Informationen sind mit “other information” gemeint und weshalb sollte es für das Erbringen der Vertragsleistung durch Elsevier/RELX notwendig sein, diese unbestimmt gehaltenen Informationen einzuholen? Welcher Art ist diese Notwendigkeit?

SPARCs Untersuchung hält weiter fest, dass Elsevier

collected and disclosed specific types of personal information, such as:

Internet or other electronic network activity information, such as browsing history, search history, online behavior, interest data, and interactions with our and other websites, applications, systems, and advertisements.

Geolocation data, such as approximate device location.

Inferences drawn from any of the personal information listed above to create a profile or summary about, for example, a consumer’s preferences and characteristics

Sensitive personal information, such as personal information that reveals a consumer’s passport number, racial or ethnic origin, and account log-in and password. (SPARC, 2023, 15)

Spätestens das Sammeln derart sensibler Informationen wie Ausweisnummer oder “racial or ethnic origin” ist nicht nachvollziehbar und für wissenschaftliche Zwecke nicht gerechtfertigt.

(Un)Freiwilligkeit

An der Formulierung “[…] if you choose to block certain cookies, you may not be able to register, login, or access certain parts or make full use of the Service” im Abschnitt “Device and usage data” wird beispielhaft deutlich, dass die DSGVO-Forderung der Freiwilligkeit der Zustimmung unterlaufen wird. Der DEAL-Vertrag wird durch die Institutionen geschlossen, aber Nutzer:innen müssen persönlich den Datenschutz-Vereinbarungen zustimmen, für welche gesetzlich hohe Anforderungen gelten: „‚Freiwilligkeit‘ fehlt bereits, wenn die Erbringung einer Dienstleistung zwingend an eine Einwilligung gekoppelt wird (Art. 7 Abs. 4 DS-GVO).“ (Altschaffel et al., 2024, 28) Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein, wenn es nicht möglich ist, ein bereits bezahltes Produkt zu nutzen, das Wissenschaftler:innen und Studierende für ihre Arbeit brauchen (und darauf beruht die Single-Source-Exemption der Verlage), weil die Registrierung oder der Login ohne Zustimmung verwehrt werden. Wie Siems bemerkt, können Angehörige von Universitäten „sich hier nicht schützen, es sei denn, sie rufen die Seite gar nicht auf. Das können die Betroffenen sich aber nicht aussuchen, denn sie brauchen die Artikel, die sie zitieren wollen, die auf der Literaturliste stehen usw. […].“ (Siems, 2023a)

Interessenkonflikt

Es besteht ein grundsätzliches Problem mit der aktuellen Situation bzw. Praxis: Wissenschaftler:innen, Bibliothekar:innen oder Organisationen wie SPARC müssen bei so relevanten Verdachtsmomenten gegen Elsevier bzw. RELX nachweisen, dass Daten der Wissenschaftler:innen und wissenschaftsrelevante Daten weiterhin an verschiedene weitere Sparten, wie LexisNexis oder ThreatMetrix oder weitere Third Parties fließen. Da es sich bei der Institution Wissenschaft um ein hochsensibles, durch das Grundgesetz und die EU-GrCharta geschütztes Gut handelt, ist die Beweislast aber umgekehrt. Spätestens nach dem ersten Nachweis von Praktiken, welche die Wissenschaftsfreiheit und die Rechte von Wissenschaftler:innen, Studierenden und Angehörigen von Wissenschaftseinrichtungen verletzten, müssten die “publishers [who] reinvent themselves as platform businesses” (SPARC, 2023, 9) restlos alle Zweifel ausräumen, dass ihre Aktivitäten im Advertising, Data Brokering und in weiteren Geschäftsbereichen, die direkte Interessenkonflikte implizieren, den Kriterien wissenschaftlicher Integrität und des europäischen Datenschutzes genügen. Das ist bisher nicht passiert. Die Tätigkeit als Datenanalyse-Anbieter stellt einen gravierenden prima facie Interessenkonflikt dar, der bisher nicht adressiert wird. Die Untersuchungen von AWBI, SPARC, Hanson, Siems, Freiberg und die nachgewiesenen Tracking-Aktivitäten (s. Tabellen 5 und 6) sind hinreichend, um Konzerne wie RELX, “a global provider of information-based analytics”158 oder Clarivate, “a leading global provider of transformative intelligence”159 für die Wissenschaft untragbar zu machen. Diesen Punkt macht auch SPARC deutlich:

The collection and disclosure of data about who someone is, where they are, and what they search for and read by the same overarching company that provides sophisticated surveillance and data brokering products to corporations, governments, and law enforcement should be alarming. These practices raise the question of whether simultaneous ownership of key academic infrastructure alongside sophisticated surveillance and data brokering businesses should be permitted at all—by users, by institutions, or by policy makers and regulatory authorities. (SPARC, 2023, 5)

Auch ohne einen technischen Beleg für den Gebrauch personenbezogener Daten in den Bereichen Brokering oder Risk sollte die Forderung nach einer wesentlich gründlicheren und zuverlässigeren Datenschutz-Regelung als der aktuell im DEAL-Vertrag geltenden erfüllt werden. Eine zufriedenstellende Regelung wäre mindestens unabhängig von einseitigen Änderungen der Privacy Policy oder mündlichen Aussagen ohne juristisch bindende Kraft: “Privacy policies can be changed unilaterally, and denials are not legally binding. To be meaningful, any privacy guarantee a vendor makes must be durable, verifiable, and not limited to a particular jurisdiction.” (SPARC, 2023, 5, Herv. YF)

Der aktuelle Stand aller drei DEAL-Verträge mit Springer Nature, Wiley und Elsevier zeigt leichte Verbesserungen, dass nämlich „[e]inige der problematischen Datentrackingtechniken […] inzwischen von den Verlagen zurückgefahren, gesetzlich konformere Policy-Regelungen etabliert, eine Data Policy Governance etabliert und eine Cookie-Management-Plattform zugesagt bzw. teils schon umgesetzt [wurden].“ (Altschaffel et al., 2024, 32) Ob das in Anbetracht der inzwischen seit Jahren bestehenden DEAL-Verträge mit Wiley und Springer Nature sowie der jahrelangen Verhandlungen um einen Elsevier-DEAL überzeugt, weiterhin am DEAL-Format festzuhalten, ist eine andere Frage.

Datentransfer

Der Bericht des AWBI enthält Informationen aus den Verhandlungen aller DEAL-Verträge als zusätzliche Quelle für die Diskussion. Eine bisher hier nicht eigens behandelte Frage ist der Datentransfer in Nicht-EU-Länder, insbesondere in die USA. Dieser Transfer ist insofern problematisch, als er

nicht nur gegen geltendes Daten- und Persönlichkeitsschutzrecht verstößt, sondern auch das Datentracking ausweitet. Zu Beginn der Gespräche war als Folge des ‚Schrems II‘-Urteils (EuGH, Urt. v. 16.07.2020 – Az. C-311/18) die Weitergabe personenbezogener Daten in die USA nur sehr eingeschränkt erlaubt. Doch die Verlage Elsevier und Wiley bestanden mit Verweis auf die (IT-)Strukturen in ihren globalen Konzernen auf der Möglichkeit eines solchen Datentransfers außerhalb Europas. (Altschaffel et al., 2024, 32)

Hier ist nicht nur die konkrete Verhandlungsführung interessant, sondern auch die rechtlichen Änderungen, die nun auch den Datentransfer in Länder zulassen, die deutschen bzw. europäischen Datenschutzregelungen nicht entsprechen. Diese konkreten Abläufe möchte ich in größerem Umfang wiedergeben:

Im Lauf der Verhandlungen ergab sich aufgrund der Veröffentlichung eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum Datenschutzrahmen EUUSA (EU-US Da ta Privacy Framework vom 10.07.2023, Abl. L 231 vom 20.9.2023, S. 118 ff., https: //eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2023/1795/oj?locale=deStand 01.12.2023) allerdings eine neue Situation, denn der Datentransfer in die USA ist seit dem nicht mehr grundsätzlich verboten (Europäische Kommission 2024). Die Verträge mit Elsevier und Wiley sehen vor, dass der Datentransfer außerhalb der EU nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erlaubt ist. Dies umfasst neben den Angemessenheitsbeschlüssen (Art. 45 DS-GVO) auch bloß vertragliche Garantien der Verantwortlichen (Art. 46 DS GVO) – der Vertrag von Wiley hebt insoweit explizit die EU-Standardvertragsbedingungen hervor (Art. 46 Abs. 3 DS-GVO, EU SSCs), die aber auch für Elsevier aufgrund des weiten Verweises ein zulässiger Weg sind. Damit kann kaum noch von einem dem europäischen Rechtsrahmen angemessenen Datenschutzniveau gesprochen werden, denn die Daten der deutschen Wissenschaftseinrichtungen werden nun auch in Ländern wie Indien, der VR China, den USA oder auch den Philippinen verarbeitet. Die Verlage regeln das im Detail jeweils unterschiedlich. So lässt Elsevier gemäß seiner Privacy Policy Informationen in ‘Australia, China, France, Germany, India, Ireland, the Netherlands, the Philippines, Singapore, the United Kingdom, and the United States’ (https: //www.elsevier.com/de-de/legal/privacy-policy, Stand 06.12.2023) Daten verarbeiten. […] Allerdings wird bei beiden Verlagen [Elsevier und Wiley] nicht ohne weiteres klar, ob personenbezogene Daten aus Deutschland tatsächlich in diese Länder transferiert werden, und wenn doch, unter welchen Rahmenbedingungen, da etwa das Open Access Agreement Team von Elsevier in Chennai, Indien, sitzt. Da der Vertrag auf der Grundlage einer fehlenden gemeinsamen Verantwortlichkeit i.S.v. Art. 26 Abs. 1 DS-GVO geschlossen wurde, sieht er weder Kontroll- noch Auskunftsrechte der Einrichtungen bzw. der MPDLS GmbH vor. Allerdings haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, über Datenweiterverarbeitung und das Datenschutzniveau detaillierte Auskünfte einzufordern (Art. 15 DS-GVO). Daher sind Auskunftsanfragen bzw. Klagen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein möglicher Weg, die rechtliche Grauzone aufzuhellen. (Altschaffel et al., 2024, 32f. Herv. YF)

Festhalten lässt sich, dass die DEAL-Vertragsbedingungen keine Möglichkeit der „Kontroll- noch Auskunftsrechte der Einrichtungen bzw. der MPDLS GmbH“ beinhalten. Die Frage, ob Daten europäischer Wissenschaftler:innen und Studierenden außerhalb Europas verarbeitet werden und unter welchen Bedingungen, bleibt der Selbstauskunft überlassen. Eine solche Anfrage nach Artikel 15 DS-GVO bei Elsevier habe ich am 28.03.2024 gestellt, die Auskunft steht auch zum Abgabezeitpunkt dieser Arbeit (Juli 2024) noch aus, obwohl sie spätestens innerhalb von vier Wochen erfolgen muss. Die Dokumentation der Anfrage und des Austauschs mit Elsevier findet sich im Anhang.

4.3.2 Involvierung von Risk-Services

Datenweitergabe

Die kursivierten Passagen der Privacy Policy oben zeigen, an welchen Stellen Formulierungen mit einem geschickten Gebrauch von “and” und “and/or” (bei dem unklar bleibt, ob es sich um ein einschließendes oder ausschließendes „und“ bzw. „oder“ handelt) die Beteiligung von Drittanbietern (“obtain […] other information about you from other entities within RELX oder from third parties”) und die Weitergabe von Daten (“share your personal information with our group companies”) implizieren oder nur nahelegen. Wenn man bedenkt, dass die Risk-Sparte von RELX auch die Sicherheitsfunktion erfüllt (s. Ausführungen über die Präsenz auf der ScienceDirect-Website unten), ist es naheliegend, aber nicht explizit ausgedrückt, dass es sich bei den Sicherheitsmaßnahmen um LexisNexis-Services handelt. LexisNexis' Selbstdarstellung, wie sie oben ausgeführt wurde, erlaubt eine weite Auffassung davon, welche Instrumente und Technologien für die Aufgaben “prevent security, fraud or technical issues” oder “protect the security of our systems”, eingesetzt werden, z. B. durch Anlegen sehr umfangreicher Profile für Hunderte Millionen Menschen in LexIDs, in “distinct individual dossiers of 99,99% accuracy”.

Handelt es sich um Beweise, dass RELX seiner Risk-Sparte vollen Zugang zu den Daten gibt, die durch Elseviers Produkte und ScienceDirect gesammelt werden? Nein. Wie bereits festgehalten wurde, ist ein solcher Beweis ohne den Zugang zum System der Gegenseite nicht möglich. Die von verschiedenen Stellen, u. a. im SPARC-Bericht gesammelten Indizien sprechen jedoch dafür, dass personenbezogene Daten nicht bei Elsevier bleiben. Sie werden für “behavioral advertising and targeted marketing purposes” (SPARC, 2023, 24) an Dritte weitergegeben sowie auch an andere Elsevier-Services. Daten, die zur Identifizierung von Personen führen können, werden durch Cookies und Zählpixel an Drittparteien (Google, Adobe, Cloudflare, New Relic und andere) weitergegeben (ebd.). Spannend ist hier Wolfie Christls Twitter-Beitrag am 18.8.2020 (ebd., FN31) „Does RELX, the Scientific Publisher, Use Personal/Behavioral Data on Academic Scholars Who Access Publications via Elsevier for Its Data Brokerage and Risk Management Services? I Don’t Know. In Any Case, ScienceDirect (RELX/Elsevier) Embeds ThreatMetrix (RELX/LexisNexis Risk).160.”

Mittlerweile hat Elsevier ThreatMetrix aus der Liste der notwendigen Cookies auf ScienceDirect entfernt. Jedoch schließt zum einen die Begründung Elseviers161, ThreatMetrix habe primär eine Schutzfunktion der Website gegen Betrug, nicht aus, dass ThreatMetrix oder andere LexisNexis-Unternehmen gleichzeitig auch andere Funktionen erfüllen. Zum anderen weist der SPARC-Bericht zurecht darauf hin, dass die Abwesenheit bestimmter Domains, die mit ThreatMetrix – oder eben anderen LexisNexis Unternehmen – assoziiert werden, noch lange nicht beweist, dass es nicht zur Weitergabe von Daten über ScienceDirect kommt:

The 2022 analysis did not include domain names associated with ThreatMetrix—nav.sciencedirect.com, content.id.elsevier.com, or the h.online-metrix.net—in their first and third-party host lists. The 2023 analysis did find one domain name that is associated with ThreatMetrix (h-elsevier-fame.online-metrix.net; see Figure C-9 in Appendix C) on the login page. Regardless, the absence of these domains from the home, browsing, search results, and article pages does not necessarily mean that Elsevier does not feed ThreatMetrix data collected from ScienceDirect users by other means. (SPARC, 2023, 22)

Dieses Argument ist mit Bezug auf die Server-Side-Tracking-Möglichkeiten umso überzeugender, wenn man beachtet, wie umfangreich der Bestand der First-Party-Cookies mit Elsevier-Domain162 auf der Cookie-Management-Plattform von Elsevier ist.

Auch nach der Entfernung des expliziten Bezugs auf ThreatMetrix aus der Liste unbedingt notwendiger Cookies im Juni 2022 taucht in späteren Nutzungsvorgängen der weiteren Wissenschafts-Services ThreatMetrix wieder auf: „users who wish to log into ScienceDirect encounter ThreatMetrix on the login page at id.elsevier.com. [FN33] The id.elsevier.com domain is used when authenticating user accounts for other Elsevier products, such as Mendeley and Scopus. [FN34]163“ (SPARC, 2023, 22) Die Fußnote 33 dokumentiert zwei Versionen der ScienceDirect „Use of Cookies“-Seite164, eine mit der Erwähnung von ThreatMetrix165 und eine ohne166 167. Aktuell gibt es keine eigene „Use of Cookies“-Seite mehr auf ScienceDirect, hinter dem Link folgt eine Weiterleitung auf die Elsevier Cookie Notice.168 Hier lohnt sich ein Vergleich der deutschen und englischen Versionen in Tabelle 7. Auch hier liegt die Vermutung nahe, dass ThreatMetrix aktiv an den Elsevier-Produkten beteiligt ist.

Tabelle 7: Cookie-Erklärung, deutsch (mit ThreatMetrix) und englisch (ohne ThreatMetrix).
Elsevier-WebsiteCookies und ähnliche
Technologien
Cookie Notice
Wortlaut

„Verwendung von Zählpixeln und anderen Technologien

Einige unserer Websites, Anwendungen und elektronischen Mitteilungen enthalten elektronische Kennzeichnungen, die als Zählpixel, Gifs oder Pixel-Tag bekannt sind, eindeutige Identifikatoren und ähnliche Technologien, die dabei helfen, Cookies zu liefern, die Online-Aktivität zu messen, zielgerichtetere Werbeanzeigen bereitzustellen oder die Effektivität unserer Werbekampagnen oder anderer Vorgänge zu analysieren. Wir verwenden außerdem Technologien von Drittanbietern von Datensicherheit wie zum Beispiel Threatmetrix, um Online-Sicherheit zu gewährleisten und unsere Websites und andere Dienste vor Betrug und Missbrauch zu schützen.“

„Use of web beacons and other technologies

Some of our websites, applications and electronic communications contain electronic tags known as web beacons, gifs or pixel tags, unique identifiers and similar technologies that help deliver cookies, measure online activity, provide more relevant advertising, or analyze the effectiveness of our promotional campaigns or other operations. We may also use technologies from third-party data security providers to maintain online security and protect our websites and other services against fraud and abuse.“

ZeitpunktZuletzt aktualisiert: 7. Dezember 2021 https://www.elsevier.com/legal/cookienotice-de-de am 01.07.2024 [Herv. YF] Vgl. Screenshot in Abbildung 24 im AnhangLast updated: 15 June 2020 https://www.elsevier.com/de-de/legal/cookienotice am 6.7.2024 Vgl. Screenshot in Abbildung 25 im Anhang

Das Data Privacy Assessment von SPARC hält auch Punkte fest, bei denen ScienceDirect einen “Minimum Viable Privacy MVP” nicht einhalten kann. Darunter sind große Mengen gesammelter Daten und diverse Sammlungsorte samt der damit verbundenen Gefahren sowie die Notwendigkeit der Aktivierung von JavaScript, um die Website nutzen zu können und Open-Access-Artikel herunterzuladen169. Ein weiterer Punkt ist die mögliche Sammlung der verhaltensbiometrischen und weiteren personenbezogenen Daten durch ThreatMetrix beim Account-Login-Prozess sowie die Default-Aktivierung für Recommendations Service, Reading History und Search History (SPARC, 2023, 23).

Die Tabelle 8 zeigt, welchen Informationsbestand RELX mit dem Risk-Marktsegment und seinen Produkten hat und welche problematischen Konsequenzen daraus entstehen könnten.

Tabelle 8: RELX-Informationsbestand Risk.
RELX-MarktsegmentPersonenbezogene DatenAnwendungs­möglichkeiten,
Konsequenzen
LexisNexis Identity Verification Solution: LexID®Digital 170 ViewThreatMetrix 171: ThreatMetrix SmartID®TrueIPBehavioSec:
Risk
LexisNexis® Risk Solutions
ThreatMetrix®
BehavioSec®
LexisNexis® Digital Identity Network® mit einem „Unique, Tokenized Customer Identifier“ der “[c]onsistently identifies a person irrespective of changes in devices, locations or behavior. […] reliably recognize the same returning user behind multiple devices, email addresses, physical addresses and account names.” LexisNexis (n.d.a, 1).„erkennt akkurat die Nutzung von Standorten und verschleierten Identitäten, wie versteckte Proxy-Server und VPNs, und bietet […] die Möglichkeit, die echte IP-Adresse, den Standort […] zu sehen.“ LexisNexis (2019, 5)
Trust Tags ermöglicht „vertrauenswürdige und dubiose Nutzer, Geräte, Standorte und Personas zu definieren, zu kategorisieren, zu taggen und zu differenzieren.“ LexisNexis (2019, 4).
eindeutige Identifizierung über Geräte hinweg durch Verhaltensbiometrik z. B. „keystroke“, „accelerometer“, „gyroscope, „mouse „movement“, „surface“, „motion, „hitzone“, „pressure“172 “The combination of typing rhythm, touch pressure, swiping pattens, device orientation and other metrix help confirm identity with pinpoint precision […]”173

Unerlaubte Verwendung sensibler Daten;

verhaltens-biometrische Identifizierung;

Überwachung mit quasi-nachrichtendienstlichen Technologien;

Datenhandel

“Clear understanding of identities across systems, agencies, and states.” (LexisNexis, 2023, 2)

DEAL-Datenschutz-Passage

Der DEAL-Vertrag (Elsevier & MPDL Services GGmbH, 2023) beinhaltet mehrere Punkte, die sich von den Elsevier Privacy Policy unterscheiden und als Erfolg der DEAL-Verhandlungsgruppe verbucht werden (s. für eine detaillierte Darstellung Altschaffel et al. (2024)). Diese Passagen betreffen zum einen den Punkt 7.6.3 des DEAL-Vertrags und wurden oben von Joschka Selinger diskutiert. Außerdem enthält der DEAL-Vertrag noch folgende Einschränkung, die leider einigermaßen vage bleibt:

This restriction on personal data processing by Elsevier includes but is not limited to the collection, analysis, profiling and aggregation of personal data, such as through utilization of cookies, device fingerprinting technology, or similar technologies that track user behavior that are outside the services under the Agreement and the rights and obligations of the Parties under the Agreement.

Zum anderen ist der Punkt 7.6.5. relevant:

a. Elsevier shall refrain from storing any full IP addresses for a time period longer than necessary for the purpose of the processing. Elsevier will utilize encryption technology as appropriate. b. Elsevier shall implement a cookie management platform on the website of the Products to enable Authorized Users to view the nature and duration of cookies and manage their choices with respect to cookies that are not strictly necessary to provide, manage, operate and secure the website of the Products or otherwise for the performance of this Agreement. c. Elsevier shall refrain from using technologies allowing the recovery of cookies or similar technologies deleted by the users in their browsers. (Elsevier & MPDL Services GGmbH, 2023)

Der Punkt 7.6.6 beinhaltet nur die Ankündigung eines gemeinsamenWorkshops “discuss further steps to strengthen data protection and data privacy”. Wie von verschiedenen Stellen kritisiert wurde, sind diese Tracking-Einschränkungen nicht überzeugend, weil es für ihre Implementierung oder Überprüfung keine Mechanismen oder Druckmittel gibt.

Aktuell kann folgendes festgehaltenwerden: 7.6.5:a. ist nicht überprüfbar; b. es gibt eine Cookie Management-Plattform, die tatsächlich kurze Erklärungstexte zu den Cookie-Arten enthält; c. Ob und inwiefern sich Elsevier an diese Zusage hält, müsste durch IT-forensische Untersuchungen nachgewiesen werden. Dafür müsste aber zunächst hinreichend geklärt werden, was sich hinter „similar technologies“ verbirgt bzw. um welche konkreten Technologien es sich handelt, die unterlassen werden sollen im Gegensatz dazu, welche konkreten Technologien weiterhin angewendet werden sollen. Beides ist intransparent und hinter vagen Ausdrücken versteckt.

4.3.3 Einfluss auf den Wissenschaftsbetrieb

Die Tabelle 9 zeigt den RELX-Informationsbestand für einen einzigen Bereich des STM-Marktsegments. Die drei Spalten personenbezogene Daten, wissenschaftliche Daten und Wissenschaftsmanagement halten fest, auf welche Bereiche bzw. institutionelle Ebenen des Wissenschaftssegments sich Produkte von Elsevier und damit Quellen für die Datensammlung erstrecken. Ganz unten werden mögliche negative Konsequenzen sowohl des Trackings als auch Elseviers Präsenz in den unterschiedlichen institutionellen Ebenen skizziert.

Tabelle 9: RELX-Informationsbestand Elsevier (STM).
RELX MarktsegmentScience, Technical & Medical, Elsevier (Ohne die Sparten Government, Corporate und Health Organisations)
Personenbezogene DatenFirst-Party-Daten: Wissenschaftler:innen, Studierende, Angehörige von Wissenschaftseinrichtungen, Bibliotheken
ScienceDirect, Scopus, Mendeley, Expert Lookup, Pure
Wissenschaftliche Daten, ForschungsdatenScopus, Pure, Mendeley, DataSearch, Journal Metrics, Plum X, SSRN, Cell Press, Expert Lookup, Data Monitor, Digital Commons
Wissenschaftsmanagement, InstitutionenSciVal, Pure, Interfolio, Funding Institutional, Analytical Services
Anwendungsmöglichkeiten für RELX, KonsequenzenBeeinflussung von Forschung und Wissenschaftskommunikation; Epistemische Überlegenheit durch Steuerungswissen und Trackingwissen; Vernetzung der verschiedenen Sparten („risk“ Produkte); Asymmetrischer Vorteil gegenüber Institutionen; Etablierung von Brokering als Teil des Wissenschaftszyklus

Der Ausschuss der wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationsdienste des DFG fasst die Schieflage zusammen:

Die skizzierte Entwicklung hin zu einer privatwirtschaftlichen Wissensindustrie […] steht im Gegensatz zur Wissenschaftsfreiheit, zum gesetzlich vorgegebenen Umgang mit personenbezogenen Daten und zum Wettbewerbsrecht. Im Einzelnen kann unreguliertes bzw. unerkanntes Datentracking ° eine Verletzung der Wissenschaftsfreiheit und der Freiheit von Forschung und Lehre bedeuten; ° eine Verletzung des Rechts auf den Schutz der eigenen Daten darstellen; ° eine potenzielle Gefährdung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern darstellen, da die Daten auch ausländischen Regierungen und autoritären Regimes zugänglich werden können; ° einen Eingriff ins Wettbewerbsrecht darstellen, da neue Teilnehmer kaum eine Chance auf einen Markteintritt haben; ° eine Wertminderung öffentlicher Forschungsinvestitionen begünstigen, da im Rahmen von Wirtschaftsspionage wissenschaftliche Aktivitätsdaten von kommerziellen Forschungskonkurrenten erhoben oder ihnen gegen Bezahlung zugänglich gemacht werden können. (DFG AWBI, 2021)

Lisker (2023) beschreibt das Datensammeln u. a. als unausweichlich, kontinuierlich, unsichtbar und prädiktiv. In Anschluss an Lauer (2022a; 2022b), Brembs, Siems und SPARC füge ich der bisherigen Argumentation hinzu, dass Tracking in der Wissenschaft lukrativ, gefährlich, asymmetrisch und zersetzend für die Institution Wissenschaft sowie für die digitale Souveränität (Deutschlands und der EU) ist.

Trackingpraktiken sind lukrativ, weil „die Beobachtung des Nutzungsverhaltens […] der ökonomisch noch viel lohnendere Teil [ist], der sich in immer weitere Bereiche ausdehnt – Rechtsinformationen, Finanzdaten und Nachrichtengeschäft.“ (Lauer, 2022b) Mittlerweile gibt es einen eigenen Markt für die Verwertung der Wissenschaftsdaten. Die Integrationsmöglichkeiten der Anwendungen und Plattformen erlauben wachsende Möglichkeiten der Monetarisierung174: “Publishers sit on a goldmine of data. Most of it goes to waste – but it doesn’t have to!” (hum.works, n.d.)

Trackingpraktiken sind gefährlich, weil die gesammelten Informationen und Profile an eine unbekannte und unkontrollierbare Menge an Drittparteien mit finanziellen, politischen und kriminellen Interessen weitergegeben werden. Zudem involvieren sie speziell bei RELX

die immer weitergehende Verflechtung mit der Sicherheitsindustrie. Mögen Firmen wie Palantir allgemein nach Schwefel riechen, es sind die LexisNexis Risk Solutions von RELX und die Thomson Reuters Special Services, die in Tausenden von Einrichtungen laufen, Millionen Menschen durchleuchten und so das ‘American Dragnet’ schaffen […]. (Lauer, 2022b)

Neben der Gefahr von Wissenschaftsspionage und geopolitischen Nachteilen sind die Verwicklungen von RELX mit ICE problematisch (Siems, 2024c) und nutzen aus, dass die Gesetzgebung staatliche Eingriffe besser reguliert als Konzerne: „Diverse Behörden und Strafverfolgungsorgane zum Beispiel dürfen derartige Daten nur mit einem Durchsuchungsbeschluss selbst erheben; beim Erwerb von Daten sind solche Beschränkungen gewöhnlich nicht vorgesehen.“ (Brembs, 2023a) Siems warnt mit Tim Hwang vor der anstehenden „Subprime Attention Crisis“, der nächsten großen Krise, nur dieses Mal im Bereich der (digitalen) Aufmerksamkeitsökonomie und nicht der Immobilienkredite. Diese Krise sei „ein Vehikel für vielerlei: politische und geopolitische Interessen, Terrorfinanzierung, militärische Aktivitäten, die blühende Sicherheitsindustrie, Radikalisierung, Ausbeutung und Völkermord – ein Instrument für all das schwillt in dunkler Opazität […] zu immer bedrohlicherer Größe heran.“ (Siems, 2024b, 2)

Die Asymmetrien sind epistemisch, weil der Wissensvorsprung RELX’ umfassend, kontinuierlich und intransparent ist. Der Vorsprung würde dem Konzern im Falle der Implementierung auf Institutionsebene ermöglichen, auf wissenschaftlicher, administrativer und wirtschaftlicher Ebene Fakten zu schaffen, zu deren Überprüfung es nur Konzern-Instrumente geben würde. Bereits länger in der Diskussion sind Asymmetrien auf der Machtebene, die Elsevier und den anderen Konzernen durch Marktdominanz und die Kontrolle des Publikationssektors einen ungleichen Vorteil gegenüber Einzelpersonen, Einzelinstitutionen oder sogar einzelnen Ländern geben: “If you control access to the scientific literature, it is, to all intents and purposes, like controlling science.” (Buranyi, 2017) Es gibt zudem eine funktionale Asymmetrie, weil – wie oben argumentiert – Elsevier, Clarivate, Wiley und andere Konzerne mit ihren von den Wissenschaftseinrichtungen finanzierten Gewinnen jahrelang massiv in Anwendungen für den Forschungsbereich investieren konnten, die heute für die Forschungspraxis unentbehrlich sind.

Tracking und die hier beschriebenen institutionsebenenübergreifenden Anwendungen sind zersetzend für die Wissenschaft und digitale Souveränität, weil sie in die Struktur und Inhalte175 der Wissenschaftskommunikation eingreifen176 und durch die Plattformisierung und Kommodifizierung zum Verlust von Qualität177 führen. Die Ziele178 der Konzerne und der Wissenschaft sich grundsätzlich verschieden und geraten notwendig in Konflikt, wenn Macht- und Wissensasymmetrien vorliegen. Sie führen durch ihre Geschäftsmodelle dazu, dass Brokering zum Teil des Wissenschaftsprozesses wird (Lamdan, 2022) und Wissenschaftseinrichtungen in einem Gefälle aus Abhängigkeiten gegenüber dem Konzern bleiben: Rankings, Ressearch Assessment, Förderung, Forschung, Profile (Erpressbarkeit von Personen und Institutionen).

(Weitere) „Transparenzkrisen“ (Holzer, 2022) drohen in einer ganzen Reihe von Bereichen, in denen die Leitlinien wissenschaftlicher Praxis (DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2022) Transparenz verlangen. Darunter fallen die Nachvollziehbarkeit von Methoden (Holzer, 2022, 171) über die Gewinnung und Nutzung von Daten über den Forschungsprozess und Forscherinnen (Holzer, 2022, 171) und Punkte, „wo die digitale Forschungspraxis und die auf digitale Informationen gestützte Bewertungspraxis zusammentreffen.“ (Holzer, 2022, 170) Im weiteren Sinne betrifft das auch die Intransparenz der gesamten trackingbasierten Internetökonomie (Siems, 2024b). Ferner ist ein Vertrauensverlust in Bibliotheken zu erwarten, wenn diese trotz breit angelegter Trackingmaßnahmen mit den spezifischen Verlagen und Konzernen zusammenarbeiten. Siems fragt zurecht, weshalb diese zentralen Punkte unter dem Radar bibliothekarischer Aufmerksamkeit bleiben: „[I]st es dann das in den Grundsätzen niedergelegte Verständnis von Integrität und Fachkompetenz, dass die Bibliotheksverbände sich hierzu nicht äußern und Verhandlungsführer sich mit teils eher halbgaren Datenschutzklauseln zufrieden geben?“ (Siems, 2024b, 8)

Es droht der Verlust von Steuerungswissen (Holzer, 2022, 174), der Wissenschaftsfreiheit179 und der Hoheit über eigene Daten (Brembs & Siems, 2020) sowie ein Zustand dauerhafter epistemischer Asymmetrie180. Siems hält fest, dass Informationsverhalten von Hochschulangehörigen personalisiert beobachtet wird und diese Daten nicht bei den Verlagen bleiben, sondern von Data Brokern aggregiert und verwertet werden. Das Verhalten von Wissenschaftler:innen werde Teil einer durchgehenden Online­beobachtung und Auswertung, in deren Zuge ganzheitliche Onlinebiografien erstellt werden, die demographische Angaben, Social-Media-Verhalten, Einkaufsverhalten etc. beinhalten (Siems, 2024c, 2022).

4.4 (Digitale) Souveränität in der Wissenschaft

Die unterschiedlichen Weisen der Einflussnahme auf den Wissenschaftsbetrieb durch aktuelle und mögliche weitere Produkte von Elsevier wurden an mehreren Stellen aufgezeigt. In Anschluss an diese Argumente möchte ich die Fragestellung der Arbeit aufgreifen, ob die Zusammenarbeit mit Konzernen, für die exemplarisch Elsevier/RELX steht, mit einer unabhängigen Wissenschaft vereinbar ist. Dafür habe ich eingangs zwischen zwei Verständnissen unterschieden, einer schwachen These I und einer starken These II. Welche Ergebnisse lassen sich aus der bisherigen Diskussion in Anwendung auf die Konzepte der Souveränität und Privatheit ziehen?

Die beschriebenen Praktiken der Datensammlung und Verwertung von RELX verletzten die informationelle Selbstbestimmungsfähigkeit (mindestens) deutscher Bürger:innen. Die mögliche Ausweitung des Einflusses des Konzerns auf deutsche Wissenschaftsinstitutionen hätte gravierende negative Folgen für die (digitale) Souveränität in den verschiedenen Verständnissen, die im Teil II diskutiert wurden.

Für das traditionelle Verständnis von Souveränität folgt die Nichtvereinbarkeit der beschriebenen Praktiken mit Wissenschaft bereits aus der Formulierung der möglichen Folgen: Wer keine Kontrolle über und keinen Einblick in die zentralen Infrastrukturen, Prozesse und Bewertungsmechanismen besitzt, ist nicht souverän. Die Gefahren für digitale Souveränität, die Pohle und Thiel skizzieren, betreffen die Abhängigkeiten von digitalen Infrastrukturen und privaten Akteur:innen, die eine Vormachtstellung in einem Oligopol haben. Hier sind negative Auswirkungen der markt-libertären Position der USA und fehlende (staatliche) Regulierung von Überwachungspraktiken zu nennen. Die Gefahr einer Überhand nehmenden Kontrolle und Überwachung durch den Staat ist in diesem Zusammenhang weniger zu befürchten als die aktuell fehlende Regulierung der Anwendung von Überwachungstechnologien durch internationale Konzerne. Letztere verletzen die Rechte der Bürger:innen und können durch ihre Datenbestände einen Wissens- und Machtvorteil über staatliche Institutionen erlangen bzw. haben diesen eventuell bereits.

Eher als Pohle wäre hier Petra Gehrings Kritik zuzustimmen, dass die Rede von Datensouveränität genutzt wird, um die staatliche Verantwortung zur Regelung der Datenerhebung und -verwendung abzulösen und sie auf Individuen zu verlagern. Genau das passiert im DEAL-Vertrag, wo die Verantwortung auf Wissenschaftler:innen, Bibliotheken und Studierende verlagert wird, den jeweiligen Policies ‚freiwillig‘ zuzustimmen.

Wie Freiberg und Siems kritisieren, ist es gar nicht möglich, die Angebote unter Inanspruchnahme der eigenen gesetzlich sicherten Ablehnungsoption für (auch nur manche) Tracking-Formen in hinreichendem Maße zu nutzen. Der grundsätzlichere Punkt ist aber, dass es sich um Nutzungen handelt, die für die Arbeit bzw. Studium notwendig sind. Die Verpflichtung also, für diese notwendigen Handlungen ‚freiwillige‘ Zustimmung zum Datentracking zu geben und sich Trackingformen auszusetzen (durch die bloße Nutzung der Plattform), für die es gar keine Ablehnungsoption gibt, ist zutiefst problematisch. Dieser Punkt wird auch durch den Bericht des AWBI (Altschaffel et al., 2024) gestützt.

4.5 Privatheit und Wissenschaft

In dieser Arbeit habe ich nicht eigens für den Wert von Wissenschaftsfreiheit und persönlicher wie wissenschaftlicher Autonomie argumentiert. Diese Werte habe ich als eine gemeinsame normative Grundlage behandelt. Unter dieser Voraussetzung ist es hinreichend nachzuweisen, dass Produkte und Praktiken diese Normen verletzen oder gefährden, um die Forderung zu begründen, entsprechende Produkte oder Praktiken zu meiden oder zu unterlassen.

Zunächst möchte ich etwas genauer auf den Zusammenhang zwischen Privatheit und wissenschaftlicher Autonomie eingehen. Privatheit bezieht sich als Kategorie auf Personen, nicht auf Institutionen. Inwiefern kann sie außerhalb der Datenschutzaspekte zusätzliche Anwendung finden? Über die besprochenen negativen Auswirkungen auf die Institution Wissenschaft hinaus möchte ich einen Aspekt ansprechen, der durch die Privatheitsverletzung gegenüber Wissenschaftler:innen qua Wissenschaftler:innen (und nicht z. B. als Angestellte in Unternehmen) eine spezifisch schädigende Wirkung hat. Diese Form der Schädigung kann man etwa wie folgt beschreiben. Als Wissenschaftler:in zu arbeiten bedeutet häufig, in einem hohen Maß frei und kreativ zu arbeiten. Dazu gehört, Themen und Methoden eigenverantwortlich nach eigenem Interesse und eigener fachlicher Einschätzung auszusuchen, Projekte zu konzipieren und zu gestalten, inhaltlich nur dem Wissenschaftsethos und der Zielsetzung der Forschungsaufgabe bzw. -förderer verantwortlich zu sein. Weil wissenschaftliche Arbeit häufig in hohem Maße selbstbestimmt verläuft, ist die Trennung zwischen Privatperson und Wissenschaftler:in in einem bestimmten Sinne fließend. Mögliche Einschränkungen und Manipulationen von Wissenschaftler:innen als Personen (z. B. durch invasives Tracking) bedeuten in diesem Sinne nicht nur die direkte Einschränkung ihrer Arbeit. Sie kompromittieren zudem indirekt ihre wissenschaftliche Integrität, die normalerweise die Anforderung an eine Arbeit ist, die – unter Befolgung strenger interner Kriterien – auch große Freiheitsgrade und Autonomie erlaubt. Wer sich als Person exponiert, vulnerabel oder überwacht wähnt, wird nicht in der Weise frei forschen können, wie es dem Wissenschaftsethos und dem Verständnis der Wissenschaft als gesellschaftlichem Wert entspricht. Eine Form von Autonomie, die wir eher mit starken Bürgerrechten im Privatbereich verbinden, kann für zumindest auf manche Bereiche wissenschaftlicher Arbeit angewendet werden:

This notion of autonomy and privacy, however, seems to involve a comparatively strong concept of the unity of the private and the public subject. This subject is autonomous if – in private and public alike – he lives as he has resolved to autonomously and under conditions of authenticity, if he pursues the plans he has developed on his own and with others […]. (Rössler, 2005, 185)

In diesem Sinne sind Autonomie und Privatheit – zumindest für manche Bereiche wissenschaftlicher Arbeit – eine Voraussetzung für unabhängige Wissenschaft. Rössler identifiziert drei Dimensionen von Privatheit: i) „decisional privacy“, in der es um den Bereich von Handlungen und Entscheidungen eines Subjektes geht, ii) “informational privacy”, bei der es um die Grenzen des Wissens anderer über das Subjekt geht, schließlich die iii) „lokale Privatheit“, die das private Zuhause, den eigenen Rückzugsraum betrifft (Rössler, 2005, 9).

Betrachtet man die oben diskutierten Praktiken der kontinuierlichen Datensammlung und Profilierung, Metrisierung und Bewertung durch intransparente Dritte mit zum Teil nicht-wissenschaftlichen Interessen, durch legales oder illegales Tracking, zeigt sich eine systematische und umfassende Erosion von Privatheit und Autonomie. Es ist gerade Sinn dieser Praktiken, die lokale Privatheit des Rückzugsraums (iii) und die informational privacy (ii) aufzuheben. Wissenschaftler:innen werden als private Personen erpressbar, so dass ihre decisional privacy im Arbeitsbereich (i) kompromittiert wird.

Das möchte ich an einem Teil der Tabelle 1 vertiefen, die bereits in der Diskussion der Privatheitsdimensionen von Mulligan, Koopman und Doty (2016) und der Anwendung auf die Wissenschaft weiter oben vorgestellt wurde. Hier ist der entsprechende Ausschnitt, die Sortierung erfolgt nach den Dimensionen theory und protection.

Tabelle 10: Analyse tool in Anwendung auf die Wissenschaft (basiert auf Tabelle 1).
Privacy dimensionInterrogationWissenschaftsaspekt
theory:
object
what’s privacy for?Selbstbestimmung, Arbeit als Wissenschaftler:in, persönliche Sicherheit
theory:
justification
why should this be private?Persönlichkeitsrecht, Wissenschaftsfreiheit
theory:
contrast concept
what’s not private?kompromittiert/manipuliert, gefährdet/vulnerabel, abhängig
theory:
exemplar
what’s an example?Beeinflussung (Verhalten, Karriere), Gefährdung der Forschungsfreiheit
protection:
target
privacy of what?persönliche Daten, Forschungsergebnisse, wissenschaftliche Profile, Kontakte
protection:
subject
whose privacy is at stake?Wissenschaftler:innen, Studierende, Angehörige von Wissenschaftseinrichtungen

In der Theorie-Dimension werden grundsätzliche Fragen (interrogation) geklärt, die den Privatheitsbegriff insgesamt präzisieren, von anderen Bereichen abgrenzen und legitimieren sowie Beispiele geben: what is privacy for? why should sth. be private? what is not private? what is an example?

In Anwendung auf die Wissenschaft ergibt sich folgende Charakterisierung: Privatheit ist relevant für die Selbstbestimmung und Arbeit als Wissenschaftler:in sowie für die persönliche Sicherheit. Begründet wird Privatheit im wissenschaftlichen Bereich zum einen mit der Wissenschaftsfreiheit als einem Abwehrrecht gegen die Eingriffe des Staates. Zum anderen ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein Persönlichkeitsrecht. Das Gegenteil von Privatheit im Kontext wissenschaftlicher Arbeit wären Arbeitsbedingungen, in denen sich Wissenschaftler:innen als gefährdet und vulnerabel wahrnehmen. Sie als Wissenschaftler:innen können unter den Verdacht der Manipulierbarkeit geraten und ihre Entscheidungen und Urteile können als nicht mehr prima facie den wissenschaftlichen Normen und Zielen verpflichtet angezweifelt werden. Insofern wird ihre wissenschaftliche Integrität durch Handlungen anderer kompromittiert, nicht ihre eigenen.

Die Beeinflussungsmöglichkeiten können offensichtlich ausfallen (z. B. bei der Einflussnahme repressiver Regimes) oder wesentlich subtilere Formen annehmen, die schwierig nachzuweisen oder zu ahnden wären. Beachtet man die Mannigfaltigkeit der Quellen, die RELX allein181 im STM-Bereich Elsevier aus seinen Produkten zusammenfließen lassen könnte, entsteht ein extremes epistemisches Ungleichgewicht. Tabelle 10 oben hält die verschiedenen Quellen fest: Konkrete Wissenschaftler:innen können erpressbar werden über a) personenbezogene Daten über sich selbst oder für sie relevante Kontakte aus dem beruflichen Bereich, b) über wissenschaftliche Daten und Forschungsdaten, die für sie relevant sind oder an denen sie beteiligt sind und vor allem über c) Daten und Einflussmöglichkeiten des Konzerns im Wissenschaftsmanagement, wo ihre Leistung bewertet und ihre Karrierefortschritte verhandelt werden. Zu a) kommt noch ein unabschätzbar großer Fundus an sensiblen Informationen über die Wissenschaftler:innen, der aus dem Brokering- und Risk-Bereich stammt.

RELX hat also nicht nur Informationen über konkrete Themen, an denen die Wissenschaftlerin arbeitet und wo sie publiziert, als Herausgeberin oder Gutachterin arbeitet. Die laufend gesammelten Informationen geben RELX Einblick zum Beispiel darin,

  • wo und mit wem sie an welchen Projekten welche Arbeitsschritte vollzieht,
  • wie sie an ihrer Einrichtung eingeschätzt wird und eventuell welche finanziellen Mittel ihr zur Verfügung stehen,
  • ob und wann – sogar von wem – für sie relevante Anträge begutachtet werden,
  • wo sie sich um Förderungen oder neue Anstellung bewirbt.

Gleichzeitig besitzt RELX die Kapazitäten, mit LexisNexis ein extrem genaues Profil über das Privatleben dieser Wissenschaftlerin zu erstellen, welches “[c]onsistently identifies a person irrespective of changes in devices, locations or behavior. […] reliably recognize the same returning user behind multiple devices, email addresses, physical addresses and account names” LexisNexis (n.d.a, 1). Diese Informationen können genutzt werden, um die Wissenschaftlerin zu beeinflussen, u. a.

  • in bestimmten Zeitschriften zu publizieren,
  • ihre Forschung in eine für den Konzern wünschenswerte Richtung zu lenken,
  • bestimmte Bereiche weniger genau zu betrachten,
  • bestimmte Arbeiten (Gutachten oder Review-Arbeit) zu übernehmen oder zu vermeiden,
  • in Gremien und bei anderen beruflichen Entscheidungen für oder gegen bestimmte für den Konzern oder seine Partner relevanten Projekte, Produkte oder Prozesse abzustimmen.

Folgender Aspekt ist besonders wichtig: Der Schaden für die Wissenschaftlerin entsteht bereits mit dem Bestehen dieser informationellen Auslieferung. Es braucht nicht nachgewiesen zu werden, dass die Wissenschaftlerin eine ihrer professionellen Handlungen durch die Einflussnahme des Konzerns motivieren ließ, zum Beispiel durch die begründete Aussicht auf eine dadurch verbesserte personenbezogene Metrik oder Kooperations-Empfehlung der jeweiligen Elsevier-Anwendung (SciVal oder Scopus Expert Lookup). Entscheidend ist, dass der Verdacht der Befangenheit und Erpressbarkeit allein durch die epistemische und Machtasymmetrie begründet werden kann. Durch den hohen Grad an Freiheit in der inhaltlichen wissenschaftlichen Arbeit, der Mitarbeit in Gremien und Beteiligung an folgenreichen Entscheidungen wäre es sehr schwierig, Befangenheit festzustellen. Die Einflussnahme findet nämlich nicht als Bestechung im näheren Sinne des Wortes statt, sondern über Mechanismen, die bereits Teil des Wissenschaftsbetrieb sind und deren Objektivität und Integrität vorausgesetzt werden müssen, um diesen Betrieb aufrechtzuerhalten.

Gleichzeitig ist offensichtlich, dass Privatheit im Sinne von Rösslers Dimension informational privacy (ii) und der Privatheit des Rückzugsraums (iii) nicht aufrechterhalten werden kann, wenn die fragliche Wissenschaftlerin davon ausgeht, in jedem privaten Bereich ihres Lebens (und eventuell des Lebens ihrer Familie) für einen in ihrem Beruf wichtigen Player transparent zu sein. Es geht dabei nicht um das viel bemühte Argument, ob sie als Privatperson oder Wissenschaftlerin „etwas zu verbergen“ hat. Das ist in vielfacher Weise ein unbefriedigendes und irreführendes Scheinargument. Die Frage ist stattdessen, welche Bedingungen für eine Arbeit mit diesem Maß an Integrität und Autonomie vorliegen müssen. Das sind mindestens die Privatheit der Person in den Dimensionen ii) und iii).

Hier fehlt der Schutz gegen Eingriffe von Konzernen, der analog zum Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in die Wissenschaft dienen würde. Wenn Privatheit und Autonomie im erörterten Sinne eine Bedingung für wissenschaftliche Arbeit – verstanden als unabhängige, den Zielen und intrinsischen Normen der Wissenschaft verpflichtete Arbeit – darstellen, dann verstoßen die Praktiken von Elsevier und RELX gegen diese Bedingung. Hält man weiterhin an diesem Verständnis von Wissenschaft fest, ist eine Zusammenarbeit mit RELX und vergleichbaren Konzernen nicht möglich.

Tabellen 11 und 12 zeigen die spezifischen wissenschaftlichen Gefährdungen der Souveränitäts- und Privatheitsdimension.

Tabelle 11: Privatheitsproblematik für die Wissenschaft (Teil I).
GegenstandBeschreibungPrivatheitsdimension(en)spezifisch wissenschaftliche Gefahren
Souveränität„Staatliche Sicherung der Selbstbestimmungsfähigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger mit ihren unveräußerlichen Rechten“ (Pohle, 2020, 6)theory: objectVerlust der Wissenschaftsfreiheit als Teil einer demokratischen Gesellschaft
digitale SouveränitätStaatliche Sicherung im digitalen Raum der Selbstbestimmungsfähigkeit seiner Bürger:innen mit ihren unveräußerlichen Rechten, nationaler Wirtschaft, Verwaltung und Institutionenprotection: subject (Personen, juristische Personen)

Verlust digitaler Souveränität als Forschungsstandort

Wissenschaftsspionage Änderung des Forschungsverhaltens auf personale rund institutioneller Ebene (Arbeitsgruppen, Institute, Universitäten etc.)

Wissenschafts­freiheit„Die Freiheit der Wissenschaft, Lehre und Forschung wird in Artikel 5 als ein defensives und konstitutives Individualrecht ohne Gesetzesvorbehalt garantiert. […] Dieses robuste Abwehrrecht ist kein Jedermann-Recht. Es schützt die spezifischen Personen, Praktiken und Institutionen wissenschaftlicher Rede, Forschung und Publikation zuvorderst gegen staatliche Einflussnahmen, die au feine Steuerung, Kontrolle und Sanktionierung der Wissenschaft zielen.“ (Özmen, 2021)

protection: target (Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre)

protection: subject (Personen, Praktiken und Institutionen wissenschaftlicher Rede, Forschung und Publikation)

harm: offender (Staat(en), Unternehmen, Individuen)

harm: action (Einflussnahmen, die auf eine Steuerung, Kontrolle und Sanktionierung der Wissenschaft zielen)

provision: provider (Staat)

provision: mechanism (Gesetz: Art. 5 GG(3) und Art. 13 EU GrCharta)

Verlust wissenschaftlicher Souveränität

Verlust von Steuerungswissen Anfälligkeit für kommerzielle und politische Einflussnahme

Verlust von Datensouveränität

Verlust von Sicherheit für Wissenschaftler:innen

Privatheitmultidimensionales, normatives, (möglicherweise wesentlich umstrittenes) Konzept des Umgangs mit Informationen über Personen; nicht unabhängig von Technologien, Wertvorstellungen und gesellschaftlichen Praktiken bestimmbar

protection: subject (Personen)

protection: target

Tabelle 12: Privatheitsproblematik für die Wissenschaft (Teil II).
GegenstandBeschreibungPrivatheitsdimension(en)spezifisch wissenschaftliche Gefahren
informationelle Selbstbestimmung/ DatenschutzrechtGrundrecht/Persönlichkeitsrecht, personenbezogene Daten

protection: target

protection: subject (Personen)

provision: mechanism (Gesetz)

Wissenschaftsunabhängigkeit leidet
Personen und Institutionen im WissenschaftssektorWissenschaftler:innen (Forschende & Lehrende), Angehörige von Wissenschaftseinrichtungen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Studierende, Wissenschaftseinrichtungenprotection: subjectEinschränkungen in Arbeit, Forschung, Studium
(potenzielle) Bedrohung durch Akteur:innenInternationale Konzerne, Staat(en), anonyme Bedrohungen, hacking, Wissenschaftsspionageharm: offender„Wer die Freiheit der Wissenschaft einschränkt, missachtet oder verletzt, der gefährdet die Wissenschaft als erkenntnisbezogene Praxis, aber auch als Institution von Forschung, Lehre und Bildung, und nicht zuletzt als gesellschaftlich anerkanntes und gefördertes Subsystem.“ (Özmen, 2021)
(potenzielle) Bedrohung durch HandlungenPrivatwirtschaftliche und „staatliche Einflussnahmen, die auf eine Steuerung, Kontrolle und Sanktionierung der Wissenschaft zielen“ (Özmen, 2021)harm: actionTracking, Aggregation von Informationen, Profilerstellung, Intransparenz: Vorenthalten/ Weitergabe von Informationen
Schutzberechtigt ggü Akteur:inDeutschland, EU-Rechtprovision: provideröffentliche Einrichtungen kommen ihrer Schutz- & Fürsorgepflicht nicht nach; Wissenschaftsunabhängigkeit leidet
SchutzmaßnahmeArt. 5 GG (3), Art.13 EU-GrCharta, informationelle Selbstbestimmung, DSGVO, (Data Service Act/Data Market Act)provision: mechanism GesetzStärkere gesetzliche Regulierung der Wissenschaft; bürokratische Hürden

Die These I steht für die Position, die die Zusammenarbeit mit den legacy publishers fortsetzen würde, wenn Verbesserungen z. B. der Datenschutz-Regelungen der DEAL- oder anderer Transformationsverträge stattfinden, bzw. sogar dann, wenn solche Verbesserungen in Aussicht gestellt werden, aber offenkundig rechtswidrige Tracking-Praktiken unterbunden werden. Tatsächlich entspricht die These I der aktuellen Haltung der Wissenschaftseinrichtungen in der Open-Access-Transformation. Wie hier argumentiert wurde, ist es jedoch nicht möglich, die Publikationspraxis von der internen Transformation Elseviers/RELX' zum Datenanalyse- und Brokering-Konzern zu isolieren. Als solcher verfolgt der Konzern Ziele, die auf einer systematischen Wissensasymmetrie beruhen und setzt sie durch Praktiken um, die mit Wissenschaftsnormen und Grundrechten nicht vereinbar sind. Die strategische Entwicklung von RELX geht zu einer zunehmenden Durchdringung und Beeinflussung der Wissenschaftsinstitutionen durch komplementäre Mittel. Eine systematische Verbesserung des Datenschutzes in weiteren Verträgen oder eine im wissenschaftlichen Sinne neutrale Leistung von den hier besprochenen Anwendungen zu erwarten hieße, die wesentlichen kommerziellen Zielsetzungen des Konzerns zu verkennen. Das spricht dafür, dass die These I nicht bestätigt werden kann und die These II bestätigt ist. Souveräne Wissenschaft ist mit Elsevier/RELX nicht möglich, weil seine Funktion als Datenanalyse-Konzern auf einer systematischen, u. a. epistemischen Asymmetrie beruht und seine Praktiken nicht mit einer unabhängigen Wissenschaft vereinbar sind.

Die These II entspricht einer radikaleren Position, die nicht an einer weiteren Zusammenarbeit mit den großen Playern des Oligopols festhalten würde. Aus dieser Position heraus ist der Konflikt zwischen den unterschiedlichen Werten und Zielen der beiden Parteien nicht auflösbar, jedenfalls nicht durch naives Vertrauen in die Regulierungskräfte von Märkten oder durch Transformationsverträge, die exorbitante Gewinnmargen und etablierte Machtpositionen der Verlage schützen. In anderen Worten sagt es SPARC (2021a, 7): “The business of publishers is to make money; the ‘business’ of academic institutions is to advance knowledge, not to enable publishers to achieve their commercial goals.” In diesem Sinne wären deutlichere Regulierungen und Vorgaben nötig, um die Machtasymmetrie und Abhängigkeiten im Publikationssektor aufzubrechen und die Empfehlungen des Wissenschaftsrats umzusetzen, Handlungs- und Gestaltungsfreiheit zurückzugewinnen. Dazu gehören dauerhafte Finanzierungen und Entwicklungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Infrastrukturen in wissenschaftlicher Verwaltung und die Verpflichtung auf Pluralität und Offenheit (Open-Source-Lösungen). Transparenz, Nachprüfbarkeit und Interoperierbarkeit sollen gewährleisten, dass wissenschaftliche Infrastrukturen und Publikationsformen sich dem Ziel des EU-Rats annähern (Council of the & European Union, 2023). Der Wissenschaftsrat gibt einen Kurs vor, der nicht weiter auf Transformationsverträge setzt. Die Gestaltung des digitalen Raumes und maschinellen Lernens sollten nicht allein wirtschaftlichen Interessen überlassen werden und als Aufgabe der Wissenschaft aufgefasst und entsprechend getragen werden. Dieses Argument lässt sich nahtlos auf die Nutzung der Anwendungen auf allen Ebenen ausweiten, die hier besprochen wurden: Wissenschaftszyklus, Wissenschaftsbewertung und Wissenschaftsmanagement.

Anmerkungen

  1. 113Insbesondere bei RTB, auf das ich weiter unten eingehe, ist es nahezu ausgeschlossen, die Verteilung nachzuvollziehen.
  2. 114„Von außen betrachtet lässt sich nur beobachten, ob dritte Parteien durch die Anwendung von Trackingmethoden versuchen, Verbraucher wiederzuerkennen. Für welche Zwecke diese Wiedererkennungsmöglichkeit ausgenutzt wird, erkennt man aus der bloßen Erkenntnis, dass Trackingmethoden angewendet werden, nicht.“ (Schneider et al., 2014, 39)
  3. 115Bildung (2019).
  4. 116Hanson (2019).
  5. 117Christl (2021); Christl & Toner (2024a); Ryan & Christl (n.d.).
  6. 118Statista (n.d.); https://de.statista.com/themen/4554/programmatic-advertising/. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  7. 119Diese Angabe bezieht sich auf den 20. Juni 2024.
  8. 120“If a cookie is stored with a first-party resource as host, it enables Same-Site tracking as the domain of the cookie will refer to the website the user is visiting. First-party cookies are practical for tracking repeat visits to the same site. Such cookies can also help collect analytics and understand user engagement. They can be set directly by the visited website, or by a third-party service running in the context of the visited website. First-party cookies are commonly known to be deployed for analytics purposes. However, in the last few years, trackers are increasingly relying on first-party cookies for tracking purposes [...].” (Fouad et al., 2024, 2)
  9. 121“If a cookie is stored with a third-party resource as host, it enables Cross-Site tracking as the domain and path of the cookie will refer to an external domain that the user may not be aware of. Third-party cookies are used to track the browsing activity of a user on all the sites where this resource is present.” (Fouad et al., 2024, 2)
  10. 122Genauer ist es ein Triplet aus „host, key, value“, bei dem der Host sich auf die Domain bezieht, welche Zugang zum Cookie hat (Fouad et al., 2024, 4) und die das Cookie dann auslesen kann.
  11. 123Für eine grafische Darstellung der Interaktion vgl. die Abbildung 17 im Anhang.
  12. 124https://liveramp.de und https://liveramp.com/. [beide zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  13. 125Siehe die Liste von LiveRamps “Sync Partners”, Figure 14 (Christl & Toner, 2024a, 32) mit u. a.: Google Cloud, Google Analytics, Amazon, Adobe, Facebook, BlueKai, Xandr, Microsoft Bing.
  14. 126“In the early 2000s, no single tracker was present on more than 10% of top sites; but by 2016, google-analytics.com was present on nearly a third of top sites. As mentioned above, it is now present on a majority of websites.” Binns (2022, 11)
  15. 127Vgl. dazu das Kapitel Digitale Souveränität.
  16. 128„Ein CNAME ist ein alternativer Name für einen Adresseintrag im Internet – ein Dienst, der die eigentliche Adresse xyz.de hätte, könnte auch unter abc.de dargestellt werden, welches das Tracking aus Sicht des Benutzers verbergen würde (dies ist ein fiktives Beispiel, es bezieht sich jedoch auf ein konkretes Beispiel, das am 07.10.2023 dokumentiert wurde).“ (Altschaffel et al., 2024, 26)
  17. 129[Beispiele von Amazon https://aws.amazon.com/neptune/identity-graphs-on-aws/, und LiveRamp https://liveramp.com/identity-resolution/. [beide zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  18. 130[https://webkit.org/blog/11529/introducing-private-click-measurement-pcm/, https://blog.mozil.org/en/mozilla/privacy-preserving-attribution-foradvertising/, https://blog.google/products/chrome/get-know-new-topics-api-privacy-sandbox/ [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  19. 131In Freibergs Test mit der Website von SpringerNature zeigte sich, „dass in der IndexedDB, einer seit HTML5 gegebenen Option zur lokalen Speicherung von strukturierten Daten, eine mit einem Hashwert benannte Datenstruktur mit dem Ursprung ‚nature.com‘ abgelegt wurde, die nach Interaktionen wie Scrollen oder dem Anklicken von Links zunehmend anwächst. Dieses Datenbankobjekt enthält technisch gesehen eine ‘events’ benannte Reihe von Ganzzahlen, die wahrscheinlich die Interaktionen in verschlüsselter und daher anonymisierter Form enthält. Diese Bewegungs- und Interessenprofile werden sogenannten Kohorten zugewiesen, also Gruppen mit übereinstimmenden Profilmerkmalen, für die zielgruppenspezifische Inhalte bereitgestellt werden können. Welche Mitglieder der Kohorte aktuell auf der analysierten Seite unterwegs sind, kann laut Permutive übrigens in Echtzeit abgefragt werden.“ (Freiberg, 2022, 102)
  20. 132“[T]he RampID system stores and processes personal data about the links and associations between ‘offline’ information (such as names, postal addresses, email addresses and phone numbers) and ‘online’ information (such as cookie IDs, mobile device IDs, connected TV IDs and custom IDs).” (Christl & Toner, 2024b, 27)
  21. 133Diese Dynamik führte dazu, dass alle Parteien zu dateninvasiveren Geschäftsmodellen übergingen: “ As a result, users were not only being tracked directly via the third-party scripts belonging to advertising technology providers, but also by other third-parties who were providing other, non-advertising services to first-party websites. But before long, those other third-parties also took up the opportunity to become enmeshed in the digital advertising industry too, for instance by operating as data management platforms, supplementing demand-side platforms with additional personal data about individuals to better inform ad targeting and bidding strategies. Third-parties shared some of the profits of this data monetisation with the first-parties on whom they depended, and soon the dependency was reversed; many websites came to rely on these third-parties not only for functionality (analytics, content distribution, interactive elements), but also as their main revenue source.” (Gatti, 2020, 10)
  22. 134“[E]asily accessible digital records of behavior, Facebook Likes, can be used to automatically and accurately predict a range of highly sensitive personal attributes including: sexual orientation, ethnicity, religious and political views, personality traits, intelligence, happiness, use of addictive substances, parental separation, age, and gender.” (Kosinski et al., 2013, 5802)
    „Zwischen den zunächst wenig Aufschluss gebenden Hilfsdaten von [N] und sensiblen Informationen über [N] können mittels prädiktiver Analytik Korrelationen berechnet werden, weil die historischen Daten sämtlicher Personen [über die Daten vorliegen] so mannigfaltig sind, und neben vielen Hilfsdaten von vielen Personen auch einige sensible Informationen über einige Personen beinhalten.“ (Lisker, 2023, 52)
  23. 135Darunter spezifiziert RELX “Risk assessment of individuals, digital devices and transactions to help prevent fraud and financial crime” (RELX, 2024, Folie 18).
  24. 136“Risk assessment tools for insurance underwriting, pricing, and claims processing”. (RELX, 2024, Folie 18)
  25. 137„[I]ntelligence, aviation, HR, etc“. (RELX, 2024, Folie 18)
  26. 138“Tax and identity fraud prevention, enabling access to social benefits, disaster relief, crime prevention.” (RELX, 2024, Folie 18)
  27. 139McKenzie Funks Buch über Hank Asher zeigt eine schillernde Figur, die privatwirtschaftliches, massenhaftes Sammeln und Auswerten von Daten, zunächst öffentlicher, durch aufkommende Überwachungstechnologien zunehmend erhobener und gehandelter, sozusagen erfand.
  28. 140https://www.spectrumequity.com/news/reed-elseviers-lexisnexis-acquires-seisint-for-775-million. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  29. 141https://www.lexisnexisspecialservices.com/. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  30. 142www.palantir.com. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  31. 143https://www.nytimes.com/2021/09/21/books/review/the-contrarian-peter-thiel-max-chafkin.html. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  32. 144https://raw.githubusercontent.com/the-markup/xandr-audience-segments/main/data_marketplace_public_segments_pricing_05212021.csv. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  33. 145“A spreadsheet on ad platform Xandr’s website reveals a massive collection of ‘audience segments’ used to target consumers based on highly specific, sometimes intimate information and inferences.” https://github.com/the-markup/xandr-audience-segments. [zuletzt geprüft am 25.07.2024], Datensatz zum Artikel von Keegan und Eastwood (2023).
  34. 146LexisNexis (2019) und https://risk.lexisnexis.com/global/de/products/threatmetrix. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  35. 147https://risk.lexisnexis.com/products/behaviosec. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  36. 148LexisNexis (n.d.a, 2).
  37. 149https://www.codyh.com/writing/tracking.html. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  38. 150Siems (2021, 2022); Freiberg (2022); Dittmann et al. (2023).
  39. 151Siehe unter anderen Siems (2022, 2023b, 2021); SPARC (2023, 2021b); Scholl (2021); Roßnagel (2022); Ronzheimer (2021); Kunz (2022); Knoche (2021b); Hanson (2019); Freiberg (2022); Eric (2015); Förstner (n.d.); Brembs (2023a); Brembs & Siems (2020); DFG AWBI (2021).
  40. 152Brembs et al. (2021a); Brembs & Siems (2020); Brembs et al. (2023a); Brembs (2023a); Förstner (n.d.); Brembs et al. (2021b); Förstner & Brembs (2022); Siems (2022, 2024b, 2023c, 2021).
  41. 153Hanson (2019); Siems (2021, 2024b); Freiberg (2022); Dittmann et al. (2023); SPARC (2023).
  42. 154„[T]hey want to replace the authentication options previously supported by libraries and academic institutions, such as IP range activation, VPN, proxy servers, or anonymous authentication to neutral third parties, as with the Shibboleth service, in favor of their own initiatives [‘Research Access 21 (RA21)’, ‘Seamless Access’, or ‘Get Full Text Research (GetFTR)’] (Siems, 2021)
  43. 155Es gibt nur einen allgemeinen Hinweis auf das letzte Änderungsdatum und keinen Zugriff auf vorherige Versionen. Hier können nur Web-Archive oder eigene Screenshots verwendet werden.
  44. 156S. SPARCs Darstellung der unterschiedlichen Datenschutzdokumente und ihres Zusammenhangs, Abbildung 26 im Anhang.
  45. 157 https://www.elsevier.com/legal/privacy-policy, Herv. YF.
    Zum Vergleich, hier die entsprechende Passage der RELX-Website „Privacy“:
    „3. Information We Share
    We may share your personal information with certain of our corporate affiliates and with service providers as necessary to provide the services and fulfill the transactions you have requested or otherwise on our behalf based on our instructions. These third parties are required to use appropriate measures to protect such information in accordance with this privacy policy.
    We will also share your personal information with third parties if we have your consent or if we have a good faith belief that such disclosure is necessary to (a) meet any applicable law, regulation, legal process or other legal obligation; (b) detect, investigate and help prevent fraud, security or technical issues, and/or (c) protect the rights, property or safety of RELX, our users, employees or others, and as part of a corporate transaction, such as a sale or transfer of assets or an acquisition by or merger with another company.“ https://www.relx.com/site-services/privacy. [beide zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  46. 158https://www.relx.com/. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  47. 159https://clarivate.com/. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  48. 160https://T.Co/BqoO38tojQ; https://twitter.com/WolfieChristl/status/129565504074144563. [beide zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  49. 161https://web.archive.org/web/20221017174021/https:/service.elsevier.com/app/answers/detail/a_id/28037. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  50. 162https://www.elsevier.com/. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  51. 163Die FN34 dokumentiert die Weiterleitung von der Mendeley-Seite https://web.archive.org/web/20221102212747/ https://service.elsevier.com/app/answers/detail/a_id/19574/supporthub/mendeley/kw/cookies/p/16075/;https://www.scopus.com/signin.uri?origin=&zone=TopNavBar auf eine https://id.elsevier.com login page.
  52. 164https://www.sciencedirect.com/legal/use-of-cookies. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  53. 165https://web.archive.org/web/20220617003826/https://www.sciencedirect.com/legal/use-of-cookies. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  54. 166https://web.archive.org/web/20220617234129/https://www.sciencedirect.com/legal/use-of-cookies. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  55. 167Dort blieb zunächst noch Cloudflare, das aber in der aktuellen Version auch nicht mehr vorhanden ist, dafür aber im Cookie-Management zu finden ist.
  56. 168Ähnlich sieht es auch bei einem anderen Verweis auf ThreatMetrix aus, der in SPARCs Landscape-Analyse (2021a, 15) mit Referenz auf ScienceDirect (jedoch ohne Einzelnachweis) beschrieben wird: „ScienceDirect links directly to ThreatMetrix’s (a RELX company) processing notice to describe how collected data are used: ‘As explained in our privacy policy, sciencedirect.com and Linkinghub.elsevier.com collect information through the use of cookies or similar technologies...Security cookies and related technologies, such as those provided by ThreatMetrix, are used to maintain online security and protect our website against fraud and abuse.’”
  57. 169Inwiefern es sich bei solchen Hürden um Open Access in einem akzeptablen Sinne handelt, ist eine andere Frage.
  58. 170https://risk.lexisnexis.com/global/en/insights-resources/article/lexid-digital. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  59. 171https://risk.lexisnexis.com/global/de/products/threatmetrix. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  60. 172https://risk.lexisnexis.com/products/behaviosec. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  61. 173https://risk.lexisnexis.com/products/behaviosec. [zuletzt geprüft am 25.07.2024]
  62. 174„Die Plattformen, die diese Metriken zur Verfügung stellen – namentlich das heute von Clarivate betriebene Web of Science – ziehen daraus beträchtliche finanzielle Gewinne [...]. Für die Forschenden kann das zukünftig einerseits heißen, dass sie sich in ihrer gesamten Tätigkeit von der Mittelakquise und der ersten Abspeicherung von Labordaten bis zur Veröffentlichung ihrer Resultate und der Präsentation ihrer metrischen Erfolgsbilanz – vom Datenverwaltungssystem eines einzigen Verlagshauses abhängig machen. Andererseits müssen sie sich darauf einstellen, dass virtuell ihr gesamtes wissenschaftliches Such- und Nutzungsverhalten verfolgt, gespeichert, ausgewertet und gegebenenfalls an interessierte Dritte weitergegeben wird, solange niemand aufwändig nachweist, dass dies ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.“ (Battenberg et al., 2015, 13)
    „Es geht [beim Tracking] um ein einträgliches Geschäft. Die Pressesprecher großer wissenschaftlicher Verlage räumen das ja selbst ein, wenn sie vom Trend der Branche weg vom Handel mit Inhalten und hin zum Handel mit Daten reden. Und wenn man sich anschaut, welche Unternehmen die großen Verlage in den vergangenen Jahren dazugekauft haben, ob Elsevier, Springer Nature oder Wiley, dann passt das zu der Strategie, künftig Dienstleistungen anzubieten, die den gesamten Workflow von Wissenschaftlern abdecken. Von der Artikelrecherche über das Sammeln und Aufarbeiten von Daten bis hin zum teamübergreifenden Schreiben an einem gemeinsamen Paper: Das Ziel ist, ein auf den einzelnen Wissenschaftler oder seine Institution genau zugeschnittenes Paket an Inhalten und Anwendungen zu verkaufen. Elsevier ist in der Hinsicht am weitesten. Wenn die das durchsetzen, dann hätten wir in der Wissenschaft ein Monopol, das dem von Facebook, Microsoft und SAP in einer Firma entsprechen würde.“ (Brembs & Siems, 2020)
  63. 175“If unchecked, Elsevier may well find itself in the position of defining, on behalf of the academic community, what constitutes good research and then selling the tools to perform the actual assessment.” (SPARC, 2020, 22)
  64. 176“[I]t is apparent that the platformisation of scholarly information is affecting research culture, research integrity and, most importantly, the authority as to what is knowledge or information.” Ma (2023b, 10)
  65. 177“As some publishers become platform owners, they boost and boast the quantity of scholarly information with minimal concerns about quality. It is because more publication- and citation-based data can be generated if there are more publications and interactions (Ma, 2023a; Pooley, 2022).” (Ma, 2023b, 3)
  66. 178Ziel der Plattformen ist “that it is not science, universities or research funders who determine which research is the ‘right’ one and how much it ‘counts’[...] but rather the platform who makes the determination.” (Siems, 2021)
    Siehe auch SPARC: “ As a research analytics provider, Elsevier’s incentive is to extract as much data as possible from users and repackage it into metrics that can be sold back to institutions [...] This dynamic has the potential to undermine academic freedom in a number of critical ways [...] For example, detailed tracking of faculty activity could (understandably) give researchers the sense that someone is always looking over their shoulder, analyzing their activity, and making assessments that could impact their career prospects. Faculty may also reasonably believe that Elsevier analytics products may assess the company’s own publications more favorably than those of competitors. These concerns could harm academic freedom by influencing researchers’ choice of publication venue, away from what is most appropriate and toward what they believe will be assessed most highly by Elsevier.” (SPARC, 2022b)
  67. 179“Besides these individual consequences, there is a strong systemic risk to free and autonomous research as an ‘institution’. Academic freedom not only secures individual liberties, but, importantly, also requires states to create the conditions and circumstances under which these liberties can be effectively exercised.” Kunz (2022)
  68. 180Am Beispiel der Plattform GetFTR zeigt sich das Risiko der epistemischen Asymmetrie – es gibt auf der wissenschaftlichen Seite nicht genug Wissen darüber, um dieses kommerzielle Angebot einschätzen zu können: “Ultimately, the academic community does not have the information required to assess whether the unique benefits to researchers outweigh these potential significant risks that we’ve outlined.” SPARC (2020, 18)
  69. 181Wie anfangs erwähnt wird der Gesundheitsbereich in dieser Arbeit ausgespart, aber die Diskussion des „Dutch Deal“ (Schritt IV oben) macht Elseviers Wunschrichtung deutlich.

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